Mein Arbeitgeber möchte den in der Firma geltenden Jahresurlaub von 30 Tagen für Krankheitszeiten nach dem Entgeltfortzahlungszeitraum von 6 Wochen auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen (bei einer 5-Tage-Woche) absenken. Ist das rechtlich überhaupt möglich, den per Arbeitsvertrag geltenden Jahresurlaub von 30 Tagen auf diese Weise einzuschränken?
Nein ich denke dafür gibt es keine Grundlagen.
Vielmehr zeigt uns das Schulz-Hoff-Urteil doch, das der Rechtsanspruch auf seinen vollen Urlaub auch bei Krankheit weiter gilt.