Hallo zusammen,

bei uns (nicht tarifgebunden) gibt es Unstimmigkeiten zu Urlaubsregelungen. Immer wieder kommt es vor, daß Koll. im "alten Jahr" schon Urlaub aus dem "neuen Jahr" nehmen. Der AG ist der Meinung, das wäre möglich bis zur Höhe der Differenz "unser Urlaubsanspruch lt. AV" (30) - Mindesturlaub (24).
Der BR ist der Meinung, im BUrlG ist nur der Mindesturlaub (der also auch höher sein kann) geregelt, Anspruch darauf besteht immer erst im laufenden Jahr. Wenn bei uns eben gilt: "30 Tage Urlaub", so entsteht auch dieser Anspruch eben erst im aktuellen Jahr.
Ist das so? Wo kann man da nachlesen?
Vielen Dank für Eure Antworten
Dirk