Guten Morgen

Ich habe ein aktuelles Problem wo ich nicht weiterkomme. Es geht um die Regelung das nach Ausscheiden des Arbeitnehmers nach dem 30.Juli ihm der komplette gesetzliche Mindesturlaub anzuerkennen ist. (Bei uns in einer 5 Tage Woche also 20 Tage) Jetzt läuft bei einem Kollegen der Befristete Arbeitsvertrag im September aus und der Rechtsanwalt des Arbeitgebers besteht darauf, dass die Regelung hier nicht gilt.
Ich bin der Meinung, das der Gesetzgeber nicht unterscheidet wie der Vertrag ausläuft, konnte auch hierzu nichts entsprechendes Finden.
Liege ich hier richtig oder gilt die Regelung bei befristeten Verträgen nicht ?

Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße

Frank