FZA während Krankheit
Der AVR §9c regelt bei uns die EFZ bei Krankheit und im FZA.Es ist aber nicht genau der Beginn,,die erste Woche" definiert.Der AG hat nun festgelegt:Die erste Woche beginnt rechnerisch mit dem ersten Tag FZA(geplant). Ich werde Anfang des Monats für 5Wo krank und habe für die letzte Woche im Monat geplant FZA.Dieser wird dann nicht nachgewährt.Für den AG beginnt ,,die erste Woche"in der 4.Monatswoche,oder mit dem ersten Tag FZA geplant,7Tage,gleich 5Tage FZA weg. Geht diese Rechnung auf?
PS:Ich bin kein MAV-,Betriebsratmitglied, ich interessiere mich nur
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