Urlaubsabzug in der Elternzeit
Hallo Moin zusammen. Ein Kollege von uns war 2 Monate in Elternzeit. Hat somit also für diese Zeit kein Lohn bekommen. Nun wurde Ihnen aber für diese 2 Monate 5 Tage Urlaub von seinen 30 Tagen Urlaub die er für das Jahr hat, abgezogen. Ist dieses so Gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber für diese Zeit die Urlaustage streichen darf? Also in diesem Fall 30 Tage Urlaub : 2 Monate = 2,5 Tage pro Monat Vielen Dank
Community-Antworten (3)
14.04.2016 um 12:47 Uhr
Ja der AG darf Urlaub für die Elternzeit kürzen. Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vom 16.01.2014, Az.: 5 Sa 180/13).
14.04.2016 um 13:08 Uhr
Er darf für jeden VOLLEN Monat Elternzeit den Urlaub um 1/12 kürzen - d.h. wer nicht am 1. mit der Elternzeit beginnt bekommt für diesen Monat auch keinen Abzug. Wer 2x für einen Monat geht und jeweils am 2. des Monats beginnt bekommt keinen Abzug.
BEEG § 17 (1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
Kleine Hexe
14.04.2016 um 18:43 Uhr
Ergänzendes Beispiel: 2-monatige Elternzeit vom 3.2. bis 02.4 = Abzug von 2,5 Tagen für den vollen März und das wars.
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