Ein Kollege von uns war 2 Monate in Elternzeit. Hat somit also für diese Zeit kein Lohn bekommen.
Nun wurde Ihnen aber für diese 2 Monate 5 Tage Urlaub von seinen 30 Tagen Urlaub die er für das Jahr hat, abgezogen.
Ist dieses so Gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber für diese Zeit die Urlaustage streichen darf? Also in diesem Fall 30 Tage Urlaub : 2 Monate = 2,5 Tage pro Monat
Vielen Dank
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Familienbedingte Auszeiten
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