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Lohnkürzung eines gleichgestellten mit 30% Behinderung mit Intergrationsamt

S
SBVMario
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir haben von unserer HR-Abteilung eine Einladung bekommen, wegen einer Lohnkürzung eines gleichgestellten Schwerhinderten. Es geht darum, dass der nunmehr seit 22 Jahren angestellte seit 4 Jahren eine Behinderung hat. Nun soll eine Grundlohnkürzung erfolgen, weil er nicht mehr an laufenden Maschinen arbeitet, sondern in eine andere Abteilung versetzt wurde. (eigener Wunsch des MA) Das blöde an der Geschichte, dieser MA besitzt noch einen sehr alten Arbeitsvertrag, und war Jahrelang als Schichtführer tätig. Sein aktueller Grundlohn liegt also nun etwas über dem in der neuen Abteilung. Sollte der BR und die SBV dem zustimmen? Auch das Integrationsamt wird an diesem Termin teilnehmen.

Danke

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Community-Antworten (3)

H
Hartmut

14.04.2016 um 09:38 Uhr

Mir ist noch nicht ganz klar geworden, warum es einen BR geben sollte, der einer LohnKÜRZUNG zustimmt. Noch dazu bei einem Behinderten, der seit 22 Jahren seine Arbeit macht. Weil er in eine andere, offenbar behindertengerechtere Abteilung kommt? Ernsthaft?

G
gironimo

14.04.2016 um 09:48 Uhr

Ihr solltet dem Arbeitgeber mitteilen, er möge eine Änderungskündigung einleiten - und ihm viel Glück wünschen (die Ä-Kü dürfte nicht klappen, wenn er sonst keine weiteren Änderungen anbietet).

Ansonsten bin ich voll und ganz bei Hartmut. Ihr seit doch Interessenvertreter dieses Kollegen. Erinnert sei auch daran, dass der BR bei der Höhe des Arbeitsentgelts nicht mitzubestimmen hat.

S
SCENIC

14.04.2016 um 10:32 Uhr

"Das blöde an der Geschichte, dieser MA besitzt noch einen sehr alten Arbeitsvertrag, und war Jahrelang als Schichtführer tätig."

Falsche Wortwahl, muss eigentlich heißen:

Das Schöne an der Geschichte ist....!

Ansonsten bin ich voll bei Hartmut und Gironimo! 22 Jahre geschindert und vielleicht gar deswegen in der SB gelandet und nun geben wir ihm noch den Rest- das geht garnicht!

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