Ich nehme mal den Thread von @Bedrohter zum Anlass um zu fragen, ob sich auch BRs der Behinderung der Betriebsratsarbeit schuldig machen können. Ich habe auch mal die Suchmaschinen angeschmissen, konnte dazu aber leider nichts finden, nur AG die reglmässig deshalb verknackt wurden. Nur in dem Fitting fand ich den dort genannten und aussagekräftigen Passus:

Mal eine Meinung aus dem Fitting zum § 78, Rn 7:

Die Vorschrift richtet sich gegen jedermann, dh nicht nur gegen den ArbGeb., sondern auch gegen AN, Betriebsangehörige, die nicht ArbN sind ( § 5 Abs.2 ) sowie leitende Ang. ( § 5 Abs. 3, 4 ) und gegen außerbetriebliche Stellen ( hM; ErfK- Kania Rn 2; GK-Kreutz Rn 19 mwN ).

Weiter Fitting zum § 78, Rn 12:

Verboten ist sowohl jede Handlung, die mit der Zielrichtung der Störung und Behinderung begangen wird, als auch diejenige, die nur eine unbeabsichtigte, aber objektiv feststellbare Beeinträchtigung darstellt ( BAG 12.11.97 AP Nr. 27 zu § 23 BetrVG 1972; BAG 3.9.03 AP Nr. 78 zu § 40 BetrVG; ErfK-Kania Rn 4; DKK-Buschmann Rn 18; Richardi/Thüsing RN 16; HSWGN Rn 7; MünchArbR-Joost § 220 Rn 129; SWS Rn 4 ). Im Gegensatz zu einer Bestrafung nach § 119 kommt es bei § 78 auf ein Verschulden nicht an. Unzulässig ist schon jede objektive Behinderung der Tätigkeit des BR, die sich nicht aus der Ordnung des Betriebs und den normalen Verpflichtungen der BRMitgl. aus ihrem Arbeitsverhältnis ergibt.

Dort steht ja nun, dass sich die Vorschrift gegen jedermann richtet, also subjektiv auch gegen den BR selbst oder sehe ich hier was falsch?

Weiter steht dort ja,

Verboten ist sowohl jede Handlung, die mit der Zielrichtung der Störung und Behinderung begangen wird, als auch diejenige, die nur eine unbeabsichtigte, aber objektiv feststellbare Beeinträchtigung darstellt

und

Unzulässig ist schon jede objektive Behinderung der Tätigkeit des BR, die sich nicht aus der Ordnung des Betriebs und den normalen Verpflichtungen der BRMitgl. aus ihrem Arbeitsverhältnis ergibt.

also eigentlich all dies, weswegen AG regelmäßig verknackt werden, wenn sie, wie in diesem Fall von @Bedrohter, dem Gremium die Sachmittel, wie im Falle von @Bedrohter, nicht gewähren.

Mal abgesehen das ich von einem solchen Fall WIRKLICH noch nie etwas gehört oder vorher gelesen habe – also von Schmierung von BR schon aber das sich BR untereinander nicht das Schwarze unter den Nägeln gönnen noch nie – und andere vielleicht auch noch nicht, deshalb kann wohl auch nichts gefunden werden und würde möglicherweise einen Präzedenzfall sein, hat irgendwer hier im Forum ein schlaues Buch wo bezüglich Behinderung der Betriebsratsarbeit etwas steht oder hat einen Link dazu? Z.B. ein Fall wo so etwas verhandelt wurde oder wo faktisch drinne steht das auch BR sich untereinander der Behinderung der Betriebsratsarbeit schuldig machen können?

Ansonsten könnte ja ein AG-BR die AN-BR völlig stummschalten und bei der Arbeit behindern, indem sie diesem einfach die Literatur, Seminare uä. verweigern könnten ohne Strafen fürchten zu müssen und soetwas kann ich nicht glauben. Mal angenommen ein 17er BR hätte 9 AG-BR und würden die Arbeit von 8 BR dadurch behindern, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das das OK wäre und nix passieren kann.