Gibt es Behinderung der Betriebsratsarbeit auch unter Betriebsräten?
Ich nehme mal den Thread von @Bedrohter zum Anlass um zu fragen, ob sich auch BRs der Behinderung der Betriebsratsarbeit schuldig machen können. Ich habe auch mal die Suchmaschinen angeschmissen, konnte dazu aber leider nichts finden, nur AG die reglmässig deshalb verknackt wurden. Nur in dem Fitting fand ich den dort genannten und aussagekräftigen Passus:
Mal eine Meinung aus dem Fitting zum § 78, Rn 7:
Die Vorschrift richtet sich gegen jedermann, dh nicht nur gegen den ArbGeb., sondern auch gegen AN, Betriebsangehörige, die nicht ArbN sind ( § 5 Abs.2 ) sowie leitende Ang. ( § 5 Abs. 3, 4 ) und gegen außerbetriebliche Stellen ( hM; ErfK- Kania Rn 2; GK-Kreutz Rn 19 mwN ).
Weiter Fitting zum § 78, Rn 12:
Verboten ist sowohl jede Handlung, die mit der Zielrichtung der Störung und Behinderung begangen wird, als auch diejenige, die nur eine unbeabsichtigte, aber objektiv feststellbare Beeinträchtigung darstellt ( BAG 12.11.97 AP Nr. 27 zu § 23 BetrVG 1972; BAG 3.9.03 AP Nr. 78 zu § 40 BetrVG; ErfK-Kania Rn 4; DKK-Buschmann Rn 18; Richardi/Thüsing RN 16; HSWGN Rn 7; MünchArbR-Joost § 220 Rn 129; SWS Rn 4 ). Im Gegensatz zu einer Bestrafung nach § 119 kommt es bei § 78 auf ein Verschulden nicht an. Unzulässig ist schon jede objektive Behinderung der Tätigkeit des BR, die sich nicht aus der Ordnung des Betriebs und den normalen Verpflichtungen der BRMitgl. aus ihrem Arbeitsverhältnis ergibt.
Dort steht ja nun, dass sich die Vorschrift gegen jedermann richtet, also subjektiv auch gegen den BR selbst oder sehe ich hier was falsch?
Weiter steht dort ja,
Verboten ist sowohl jede Handlung, die mit der Zielrichtung der Störung und Behinderung begangen wird, als auch diejenige, die nur eine unbeabsichtigte, aber objektiv feststellbare Beeinträchtigung darstellt
und
Unzulässig ist schon jede objektive Behinderung der Tätigkeit des BR, die sich nicht aus der Ordnung des Betriebs und den normalen Verpflichtungen der BRMitgl. aus ihrem Arbeitsverhältnis ergibt.
also eigentlich all dies, weswegen AG regelmäßig verknackt werden, wenn sie, wie in diesem Fall von @Bedrohter, dem Gremium die Sachmittel, wie im Falle von @Bedrohter, nicht gewähren.
Mal abgesehen das ich von einem solchen Fall WIRKLICH noch nie etwas gehört oder vorher gelesen habe – also von Schmierung von BR schon aber das sich BR untereinander nicht das Schwarze unter den Nägeln gönnen noch nie – und andere vielleicht auch noch nicht, deshalb kann wohl auch nichts gefunden werden und würde möglicherweise einen Präzedenzfall sein, hat irgendwer hier im Forum ein schlaues Buch wo bezüglich Behinderung der Betriebsratsarbeit etwas steht oder hat einen Link dazu? Z.B. ein Fall wo so etwas verhandelt wurde oder wo faktisch drinne steht das auch BR sich untereinander der Behinderung der Betriebsratsarbeit schuldig machen können?
Ansonsten könnte ja ein AG-BR die AN-BR völlig stummschalten und bei der Arbeit behindern, indem sie diesem einfach die Literatur, Seminare uä. verweigern könnten ohne Strafen fürchten zu müssen und soetwas kann ich nicht glauben. Mal angenommen ein 17er BR hätte 9 AG-BR und würden die Arbeit von 8 BR dadurch behindern, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das das OK wäre und nix passieren kann.
Community-Antworten (10)
14.06.2012 um 10:40 Uhr
Der BR ist von den AN gewählt, um die Interessen der AN zu vertreten! Wenn er sich selbst (wodurch auch immer) so behindert, dass der BR diese Aufgabe nicht wahrnehmen kann, solltet Ihr das publik machen und hoffen , dass bei der nächsten Wahl diese Quärulanten nicht mehr gewählt werden. Achtung: Sachlich bleiben! Hat nicht einer von EUch einen guten Draht zu einem Anwalt, der Euch kostenlos beraten kann?
14.06.2012 um 11:10 Uhr
@pappnase:
Hat nicht einer von EUch einen guten Draht zu einem Anwalt, der Euch kostenlos beraten kann? Da NoPain ja hier von "AN-BR" redet, sind die bestimmt GEW-Mitglied. Und die hat ja für ihre Mitglieder den kostenlosen Anwalt ;-)
@NoPain:
aber das sich BR untereinander nicht das Schwarze unter den Nägeln gönnen noch nie Da lebst du in einer ziemlich heilen Welt.
das auch BR sich untereinander der Behinderung der Betriebsratsarbeit schuldig machen können Im Prinzip geht das, aber ... Sagen wir mal so: Zur Ausschöpfung des Rechtswegs ist die Wahlperiode zu kurz. Denn erstmal handelt der BR im Rahmen seiner Beschlüsse. Und ja, natürlich können diese schwebend unwirksam, da rechtswidrig, sein. Nur muss das erstmal das Arbeitsgericht feststellen und den Beschluss aufheben. Also keine Behinderung - der "falsche" Beschluss wurde ja vom ArbG korrigiert. Und dann gibt es den nächsten Beschluss des BR... Und erst wenn das sich häuft, z.B. indem die BR-Mehrheit wiederholt wissend und willentlich gegen die (korrigierenden) Beschluss des ArbG handelt, kommen wir langsam in den Bereich der Behinderung...
14.06.2012 um 11:17 Uhr
Der Paragraph mit der Behinderung zielt ja auf von außen wirkende Aktionen, die den BR als Gremium oder Einzelmitglied "behindern". So gesehen, könnte ich mir BR-Mitglieder vorstellen, die als AN Dinge tun, die als Behinderung ausgelegt werden können. Behinderung durch Ausübung des Mandats fällt da wohl nicht drunter. Hier wäre dann wohl eher von Amtspflichtsverletzungen zu sprechen. Naja - und da wissen wir ja, dass interne Quärelen schwer damit zu fassen sind.
14.06.2012 um 11:18 Uhr
@petrus,
Da lebst du in einer ziemlich heilen Welt.
Mag sein aber bei uns ist es so, wenn ein BR plausibel die Notwendigkeiten bestimmter Beschlüsse vorträgt, bekommt er auch seinen positiven Beschluss, da wird nicht rumgezickt oder die Kostenfrage gestellt, ist hilfreich, alles klar, ziehen wir mit, Punkt ;) Nur so kann man auch die AN ordentlich vertreten.
@gironimo,
also können BR die Arbeit anderer BR sabotieren, indem sie diesem BR einfach die Mittel für die ordentliche BR-Arbeit entziehen bzw. nicht zugestehen? Kann ich nicht glauben, zumal im Fitting ja steht:
Die Vorschrift richtet sich gegen jedermann,...
Auch BR müssen sich im gesetzlichen Rahmen bewegen, denn vor dem Gesetz sind alle gleich oder doch nicht? ;)
14.06.2012 um 11:22 Uhr
@NoPain
Dort steht ja nun, dass sich die Vorschrift gegen jedermann richtet, also subjektiv auch gegen den BR selbst oder sehe ich hier was falsch?
Da Du Dich auf die "behinderung von BR-Arbeit" und "Verknacken", somit auf die Rechtsfolge §119 BetrVG beziehst, solltest Du auch da nachschlagen, im Fitting unter Rn. 8:
Die Strafandrohung richtet sich allerdings nicht gegen Mitglieder der betriebsverfassungsrechtlichen Organe selbst, auch wenn diese in ihren eigenen Gremien Obstruktion betreiben; in diesem Fall kann die Möglichkeit gegeben sein, ein Ausschlussverfahren nach § 23 Abs. 1 anzustrengen.
Tja und ohne Straffolge für BRM ist die "Behinderung der BR-Arbeit" durch BRM folgenlos.
Alles klar?
14.06.2012 um 11:25 Uhr
@rkoch,
den 119er habe ich mir in diesem Zusammenhang tatsächlich noch nicht so genau angesehen, danke für den Tipp ;)
14.06.2012 um 11:57 Uhr
BTW: @NoPain
aber das sich BR untereinander nicht das Schwarze unter den Nägeln gönnen noch nie
??? Du liest doch hier auch schon `ne Weile mit. Allein hier im Forum haben wir doch alle Nase lang BRM denen vom BR die Schulungen, Zugang zum Rechner, etc. pp. verweigert werden.
14.06.2012 um 12:17 Uhr
@NoPain
Da lebst du in einer ziemlich heilen Welt. Mag sein aber bei uns ist es so, wenn ein BR plausibel die Notwendigkeiten bestimmter Beschlüsse vorträgt, bekommt er auch seinen positiven Beschluss
Läuft in unserem Gremium ähnlich. Aber wenn ich so nach links und rechts über den Tellerrand gucke... Beispiel 1: Ein sehr rühriger BR in einem großen deutschen Konzern, der sich zumindest in dem Bereich, den ich kenne, mehr engagiert als die 20 Gewerkschafts-BR und die 18 "Unabhängigen" zusammen, sieht halt in den BR keinen Stich, da man mit den "Christlichen" aus Prinzip nicht will - und schon gar nicht mit demjenigen, der die letzte BR-Wahl durch alle Instanzen erfolgreich angefochten hat... Auch wenn meine GEW da massiv eins auf die Mütze bekam: Chapeau Beispiel 2: Ist fast so wie beim "Bedrohten". Zwei IGM-BRM kämpfen gegen den Rest des 11er Gremiums, das natürlich "aus Kostengründen" auf die Freistellungen verzichtet, dem BA alles was geht, zur selbständigen Erledigung übertragen hat (schön demokratisch nach d'Hondt sind sie dort nicht vertreten. Außerdem reicht damit jetzt 1x monatlich 3 Stunden BR-Sitzung -> Kosten sparen), alle Schulungen jenseits von BR1-3 / AR 1-3 werden als nicht notwendig abgelehnt, etc. Beispiel 3: Lass ich jetzt mal...
also können BR die Arbeit anderer BR sabotieren, indem sie diesem BR einfach die Mittel für die ordentliche BR-Arbeit entziehen bzw. nicht zugestehen? Kann ich nicht glauben,
Musst Du auch nicht. Du hast als BR das Recht, jeden Beschluss des Gremiums vom ArbG rechtlich prüfen zu lassen. Machen die beiden Kollegen aus Bsp.2 derzeit exemplarisch an drei besonders krassen Fällen. Aber die Mühlen der Justiz...
15.06.2012 um 09:46 Uhr
@rkoch,
ja, aber der Fall von @Bedrohter - der hat sein Thread wohl gelöscht, scheint ihm dann doch wohl zu peinlich gewesen zu sein - war bisher für mich in diesem Zusammenhang der Hamma! Soetwas von völlig uneinsichtiges und beharrliches Weigern einem BR die Sachmittel aus Kostengründen, man überlege sich das mal bei einem 17er Gremium, zu verweigern hat sowas von einem AG-BR, also in der Zeit wo ich hier mit abhänge habe ich sowas hier noch nicht gelesen, kann mich jedenfalls nicht an ein solches Ding erinnern ;) Und dann noch zu schreiben das nichts aktuelles vorhanden ist, nee, das ist zu viel des Guten ;)
@petrus,
einer gegen 38? Respekt wenn er das durchhält!
Außerdem reicht damit jetzt 1x monatlich 3 Stunden BR-Sitzung -> Kosten sparen), alle Schulungen jenseits von BR1-3 / AR 1-3 werden als nicht notwendig abgelehnt, etc.
Haben die eine GO? Steht da was von ausserordentliche BR-Sitzung einberufen? Dann würde ich jede Woche eine AO BR-Sitzung einberufen und einen Bericht einfordern was der BA diese Woche schönes gemacht hat ;) Des weiteren würde ich mich mindestens einmal wöchentlich freistellen um die Protokolle zu studieren ;)
Du hast als BR das Recht, jeden Beschluss des Gremiums vom ArbG rechtlich prüfen zu lassen. Machen die beiden Kollegen aus Bsp.2 derzeit exemplarisch an drei besonders krassen Fällen.
Mal angenommen die drei oder vier BRs die die Sachmittel vom Gremium nicht bekamen würden sich diese selber kaufen und dem AG in Rechnung stellen, würde das nicht eigentlich auch gehen oder kann es sein das ich da mal vor Jahren etwas gelesen habe das der AG dann keine Kostentragungspflicht hat? Irgendwie, was habe ich da mal gelesen, weiss aber auch nicht mehr wie der Fall damals gestrickt war.
Meiner Meinung nach liegt dann aber hier eine Rechtslücke vor. Klar, man kann Beschlüsse über das ArbG prüfen lassen. Wenn dann aber durch alle Instanzen gegangen wird, ist die BR-Zeit fast abgelaufen, der BR hat z.B. jahrelang keine Sachmittel, Schreibtische oder Computer bekommen und kann ansonsten nichts machen. Da fehlt doch zum Schutz der Durchsetzung von Materialien was oder?
15.06.2012 um 11:35 Uhr
@NoPain:
Meiner Meinung nach liegt dann aber hier eine Rechtslücke vor. Klar, man kann Beschlüsse über das ArbG prüfen lassen. Wenn dann aber durch alle Instanzen gegangen wird, ist die BR-Zeit fast abgelaufen, der BR hat z.B. jahrelang keine Sachmittel, Schreibtische oder Computer bekommen und kann ansonsten nichts machen. Da fehlt doch zum Schutz der Durchsetzung von Materialien was oder?
Solch verqueren Fall konnte sich wohl auch der Gesetzgeber nicht vorstellen, dass sich der BR gegenseitig behindert bzw. sich gegenseitig "das Schwarze unter den Nägeln" nicht gönnt. Solange sich der BR einig ist, gehen zumindest "übliche" Sachmittel / Grundschulungen auch vorm ArbG recht zügig. Bei der Grundausstattung (Schreibtisch, Gesetzbuch & Computer) dürfte das sogar per Einstweiliger Verfügung gehen (eben weil der BR sonst gar nichts machen kann). Nur muss der BR das eben mehrheitlich beschließen. Gibt es keine Mehrheit, freut das eben den ArbGeb...
Und Sachmittel selber kaufen? Also mit Beschluss des BR hast Du durchaus Chancen, dein Geld wiederzusehen. Aber ohne BR-Beschluss?
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