In unserer Firma gibt es eine ca. 10 Jahre alte Betriebsvereinbarung in der den Schwerbehinderten ein besonderes Recht eingeräumt wird. Dieses Recht wurde bisher erst ein einziges mal in Anspruch genommen und zwar von einem Gleichgestellten.

Nun möchte ein weiterer Gleichgestellter dieses Recht in Anspruch nehmen und der Arbeitgeber verweigert es mit der Begründung, dass laut BV das Recht nur Schwerbehinderten zusteht und nicht den Gleichgestellten.

Kennt jemand eine Quelle (z.B. ein Urteil), aus dem hervor geht, ob der Gleichstellungsgrundsatz des SGB IX, §68 automatisch auch für diese BV gilt oder nicht ?

Anmerkungen:
Es ist unerheblich, was für ein Recht es ist (ist etwas sehr spezielles in unserer Firma).
Fragt nicht, warum damals die Gleichgestellten nicht expliziet erwähnt wurden. wahrscheinlich war es beim Abschluss der BV für die damals Beteiligten selbstverständlich, dass sie dazu gehören. Mittlerweile hat sich das Verhältnis zum Arbeitgeber jedoch verschlechtert und es ist nicht zu erwarten, dass der Arbeitgeber einer Änderung dieser BV zustimmt.