Erstellt am 13.04.2016 um 13:15 Uhr von Irminsul
Erstellt am 13.04.2016 um 14:57 Uhr von gironimo
Es geht doch um die Lage und die Verteilung der Wochenarbeitszeit - also hast der BR zwingend mitzubestimmen (§ siehe oben). Außerdem hat der BR einen Unterlassungsanspruch, wenn der AG eigenmächtig handelt (§ 23 Abs. 3 BetrVG)
Erstellt am 13.04.2016 um 15:41 Uhr von Widder
der § 87 BetrVG ist der größte Hebel den ein BR betätigen kann.
Allerdings muss man das auch wollen und durchhalten.
Erstellt am 13.04.2016 um 16:28 Uhr von Globus
Mutige Aussagen...
Wenn der AG ein solches Begehren hat, dann wird er in den Verhandlungen hart bleiben (sollten die AV das zulassen).
Wie der eventuelle Spruch des Vorsitzenden der Einigungsstell dann ausgeht, hängt dann an den gesamten Faktoren...
Denkbar ist, dass der BR hier "verliert" - oder aber andere Dinge die eigentlich nicht der Mitbestimmung unterliegen eben nicht mehr hat... die vielleicht sinnvoll und gut für alle sind.
Schwierig - hier wird es wohl auf die Einigungsstelle und das Verhandlungsgeschick des Gremiums herauslaufen...
Viel Erfolg
Nachtrag:
wo wir gerade bei den Verhandlungen sind - warum will der AG das? was ist sein Interesse und wie lange mußte früher gearbeitet werden an den 12 Samstagen im Jahr... Will er das eigentlich wirklich, oder nimmt er diesen Grund nur als Anlass um was ganz anderes durchzubekommen?
Eventuell ist hier eine Einigungsstelle doch abzuwenden wenn man die eigentlichen Interessen des AG herausbekommt und gute Argumente gegen den samstäglichen Einsatz für drei Stunden hat - oder aber es auf freiwilliger Basis per Dienstplan macht und gewisse Zuwendungen den richtigen Empfänger (AN) finden, oder aber andere Befindlichkeiten vom AG erfüllt bekommt, was die AN schon immer wollten...
Schwierig, hier nur mit dem MBR des Gremiums zu kommen...
Erstellt am 13.04.2016 um 17:21 Uhr von gironimo
Jedes verantwortungsvolle und erfolgsorientierte Gremium wird doch hoffentlich wissen, dass es hier um ein Projekt geht, auf das man gründlich vorbereitet sein sollte. Mal eben mit dem AG verhandeln, wird es wohl nicht bringen.
Und wie man sich auf Projekte vorbereitet und dann strategisch vorgeht, kann man hier kaum darstellen. Dazu braucht man Schulung und Erfahrung - und notfalls Sachverständige.
Da es auch um die Wochenarbeitszeit gehen dürfte, würde ich auch die Gewerkschaft mit ins Boot holen.
Erstellt am 13.04.2016 um 18:38 Uhr von Globus
das lese ich nicht.... nichtmal wochenarbeitszeit wurde benannt, kann auch sein, dass es sich um Überstunden handelt - wie auch immer...
Gewerkschaftlich ist nicht jedes Unternehmen aufgestellt - darum sagte ich nciht - hey mitbestimmung nach....
weil wie sagtest du es so schön: "Jedes verantwortungsvolle und erfolgsorientierte Gremium wird doch hoffentlich wissen, dass es hier um ein Projekt geht, auf das man gründlich vorbereitet sein sollte. Mal eben mit dem AG verhandeln, wird es wohl nicht bringen."
da wäre ich mir eben nciht so sicher und habe versucht, schwierigkeiten aufzuzeigen - nicht jede schnelle und rechtlich richtige Antwort der Mitbestimmung betreffend, ist wirklich zielführend...
Aber vermutlich bist du da anderer Meinung...
Schade, gerade von dir habe ich mehr Weitblick erwartet!