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Was bedeutet diese Vertragsklausel zur Kündigung

J
jamila
Jan 2018 bearbeitet

Liebe ForumsteilnehmerInnen, bitte helft mir dabei folgende Vertragsformulierung zu entschlüsseln:

"Nach Ablauf der Probezeit kann eine ordentliche Kündigung nur mit den in §622 BGB normierten Fristen erfolgen, wobei die Fristen in Abweichung von §622 II BGB für beide Parteien gleich lang sind, auch bei gesetzlicher Veränderung der Kündigungsfristen"

Mir ist der mittlere Teil unklar "...wobei die Fristen in Abweichung von §622 II BGB..."

  • Bedeutet es, dass sich auch für den AN mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses die Fristen verlängern (nach 2, 5, 8, 10, 12,...Jahren),
  • oder dass es bei den 4 Wochen sowohl für AG wie auch für AN bleibt???

Vielen Dank und schöne Grüße

65903

Community-Antworten (3)

A
AlterMann

01.10.2017 um 14:51 Uhr

Hallo Jamila,

das bedeutet ganz einfach, dass die im BGB genannten Kündigungsfristen für den Arbeitgeber auch für den Arbeitnehmer gelten (also Deine erste Vermutung). Das ist übrigens ein ganz normaler Passus in einem Arbeitsvertrag.

J
jamila

01.10.2017 um 16:44 Uhr

Hallo AlterMann,

vielen Dank und schöne Grüße!

K
kratzbürste

01.10.2017 um 17:20 Uhr

.... Es ist ein häufig vorkommender Passus. Ob er vorkommt ist verhandlungssache.

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