Erstellt am 11.04.2016 um 11:37 Uhr von Pappnase
Da hierbei persönliche Informationen von einzelnen Mitarbeitern bekannt gegeben werde, verstößt es gegen den Datenschutz. Jeder Betroffene muss sein Einverständnis zur Veröffentlichung schriftlich erklären, kann der Urlaubsplan ausgehängt werden.
Erstellt am 11.04.2016 um 13:00 Uhr von gironimo
Ich sehe das wesentlich entspannter. Ich habe keine Bedenken, den Plan auszuhängen. Die anderen AN sollen doch auch planen können und sich ggf. auch in den Plan eintragen.
Was anderes sind "sonstige" Fehlzeiten , die nicht im Betrieb verbreitet werden dürfen (wer fehlt, weil er "schon wieder" krank ist und ähnliches)
Erstellt am 11.04.2016 um 16:44 Uhr von Globus
und ich sehe das nciht so entspannt... Was hat es einen Kollegen in der Lackiererei zu interessieren, wann ein Vertriebler Urlaub hat?
Das alles sind personen bezogene Daten und unterliegen dem Datenschutz!
Und selbst in der eigenen Abteilung hat es ggf niemanden zu interessieren wann ich Urlaub hat, wenn er denn dan genehmigt wurde...
Die Einverständniss der Leute einzuholen empfinde ich als schwierig... Das BDSG im übrigen auch...