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Überstundenabbau Minusstunden

T
Tigerlilly
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im Unternehmen sollen jetzt alle Überstunden abgebaut werden und da das nicht reicht sollen auch Minusstunden gemacht werden. Die Geschäftsleitung hat den Betriebsrat hierzu noch nicht einmal informiert. Wir wissen das nur, weil schon einige Abteilungsleiter Überstunden abbauen lassen. Ist diese Vorgehensweise so erlaubt? Was kann man da machen?

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Community-Antworten (4)

B
Belveda

08.04.2016 um 14:56 Uhr

Hi Tigerlilly, habt ihr zum Thema Arbeitszeit / Überstunden eine BV?

G
gironimo

08.04.2016 um 17:31 Uhr

Gehen wir mal davon aus, dass es keine Regelung im Betrieb gibt (BV), die diesen Punkt bereits regelt.

Dann ist ja bekanntlich der BR auch bei der vorübergehenden Verkürzung der regelmäßigen Arbeitszeit in der Mitbestimmung (§ 87 BetrVG).

Demnach kann der AG nicht einseitig den Überstundenabbau anordnen. Fordert ihn auf, die Anordnungen zurückzunehmen und sich zuvor im Zuge der Mitbestimmung über den Ü-Stundenabbau mit dem BR zu einigen (der BR hat einen Unterlassungsanspruch, den er ggf. beim Gericht geltend machen kann).

M
Moreno

08.04.2016 um 21:48 Uhr

Vorallem können Minusstunden nur enstehen wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt (BV oder Tarif) ansonsten ist es reines Betriebsrisiko wenn der AG zuwenig Arbeit für seine Angestellten hat.

H
Hoppel

09.04.2016 um 19:25 Uhr

@ tigerlilly

"Bei uns im Unternehmen sollen jetzt alle Überstunden abgebaut werden und da das nicht reicht sollen auch Minusstunden gemacht werden."

Warum bzw. wofür reicht der Überstundenabbau nicht aus?

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