Erstellt am 08.04.2016 um 12:56 Uhr von Belveda
Hi Tigerlilly,
habt ihr zum Thema Arbeitszeit / Überstunden eine BV?
Erstellt am 08.04.2016 um 15:31 Uhr von gironimo
Gehen wir mal davon aus, dass es keine Regelung im Betrieb gibt (BV), die diesen Punkt bereits regelt.
Dann ist ja bekanntlich der BR auch bei der vorübergehenden Verkürzung der regelmäßigen Arbeitszeit in der Mitbestimmung (§ 87 BetrVG).
Demnach kann der AG nicht einseitig den Überstundenabbau anordnen. Fordert ihn auf, die Anordnungen zurückzunehmen und sich zuvor im Zuge der Mitbestimmung über den Ü-Stundenabbau mit dem BR zu einigen (der BR hat einen Unterlassungsanspruch, den er ggf. beim Gericht geltend machen kann).
Erstellt am 08.04.2016 um 19:48 Uhr von moreno
Vorallem können Minusstunden nur enstehen wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt (BV oder Tarif) ansonsten ist es reines Betriebsrisiko wenn der AG zuwenig Arbeit für seine Angestellten hat.
Erstellt am 09.04.2016 um 17:25 Uhr von Hoppel
@ tigerlilly
"Bei uns im Unternehmen sollen jetzt alle Überstunden abgebaut werden und da das nicht reicht sollen auch Minusstunden gemacht werden."
Warum bzw. wofür reicht der Überstundenabbau nicht aus?