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Geringfügig Beschäftigte - Zuschläge und Feiertag?

T
Tschoi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, es geht um geringfügig Beschäftigte im LEH die bei uns nicht Eingruppiert sind, d.h. sie arbeiten für den Mindestlohn. Nun meine Frage: Bekommen diese Leute Spät- und Nachtzuschläge sowie eine Feiertagsbezahlung?

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

08.04.2016 um 17:17 Uhr

Hier kennt niemand Eure Regelungen.

Geht es hier eigentlich um Mindestlohn oder um gefringfügige Beschäftigung?

G
gironimo

08.04.2016 um 17:51 Uhr

Wenn es bei Euch grundsätzlich derartige Zuschläge gibt, haben die Minderbeschäftigten natürlich auch einen Anspruch. Die meisten Tarifverträge nehmen Minderbeschäftigte nicht aus. Also den Tarif (oder die BV) prüfen.

Da diese Kollegen aber ein Verdienstlimit haben, führt das in der Regel dazu, dass sie weniger Stunden arbeiten müssen.

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