es geht um geringfügig Beschäftigte im LEH die bei uns nicht Eingruppiert sind, d.h. sie arbeiten für den Mindestlohn. Nun meine Frage: Bekommen diese Leute Spät- und Nachtzuschläge sowie eine Feiertagsbezahlung?
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitsrecht Teil 1
Ihr erfolgreicher Einstieg in die arbeitsrechtlichen Grundlagen