Geringfügig Beschäftigte - Zuschläge und Feiertag?
Hallo Zusammen, es geht um geringfügig Beschäftigte im LEH die bei uns nicht Eingruppiert sind, d.h. sie arbeiten für den Mindestlohn. Nun meine Frage: Bekommen diese Leute Spät- und Nachtzuschläge sowie eine Feiertagsbezahlung?
Community-Antworten (2)
08.04.2016 um 17:17 Uhr
Hier kennt niemand Eure Regelungen.
Geht es hier eigentlich um Mindestlohn oder um gefringfügige Beschäftigung?
08.04.2016 um 17:51 Uhr
Wenn es bei Euch grundsätzlich derartige Zuschläge gibt, haben die Minderbeschäftigten natürlich auch einen Anspruch. Die meisten Tarifverträge nehmen Minderbeschäftigte nicht aus. Also den Tarif (oder die BV) prüfen.
Da diese Kollegen aber ein Verdienstlimit haben, führt das in der Regel dazu, dass sie weniger Stunden arbeiten müssen.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
TV und Öffnungsklausel zur BV
ÄlterHallo an Alle, habe als BRV mal eine Frage. Im HTV wurde im § 10 Mehrarbeit Punkt 5 folgendes geregelt: Die MBR des BR sind entsprechend zu beachten und Einzelheiten, wie u.a. Zuschläge, in einer
Eingruppierung geringfügig Beschäftigte?
ÄlterHallo an alle, habe ein Problem bei dem wir BR Unterstüzung brauchen. Ein Kollegin ist auf mich zu gekommen und fragte mich, ob die 10 Jahre die sie als geringfügig Beschäftigte in unserem Unternehm
Interlokales Feiertagsrecht
ÄlterDears, ich habe eine Frage zum Feiertagsrecht. Wir haben zwar eine Betriebsvereinbarung wo dazu etwas steht, das scheint mir aber den vorliegenden Fall nicht abzudecken. Unser Unternehmen hat se
Nachtschicht in den Feiertag
ÄlterHallo zusammen, meine Firma lässt die Nachtschicht nicht in den Feiertag rein arbeiten und am Feiertag selbst abends um 22Uhr gibt es dann natürlich auch keine Nachtschicht. Diese ausfallende Schich