Niedrigere Gehaltsgruppe nach Rückkehr aus Elternzeit, weil Teilzeitarbeit gewünscht
Hallo - folgendes Problem: Kollegin ist schwanger, möchte nach der Elternzeit gerne in Teilzeit arbeiten und bekommt vom Chef gesagt, dann würde man ihr die derzeitige Gehaltsgruppe wegnehmen und sie somit niedriger eingruppieren. Nach meinem Kenntnisstand hat die Kollegin Anspruch auf einen Arbeitsplatz, der im wesentlichen dem Profil entspricht, welches vor der Elternzeit zu erfüllen war - dazu gehört für mich auch die gleiche Eingruppierung (natürlich an die Teilzeit angeglichen) wie vor der Elternzeit. Sehe ich das falsch oder kann der Arbeitgeber wirklich so handeln (habe ich bisher noch nicht gehört). Vielen Dank für eure Hilfe - Obelix...
Community-Antworten (2)
07.04.2016 um 19:08 Uhr
Welchen Grund gibt der Arbeitgeber dann dafür an, dass niedriger eingruppiert werden soll?
Ist sie A-380 Kapitänin und möchte jeden Tag nur noch von 9-12 arbeiten?
07.04.2016 um 19:16 Uhr
"TZBfG: § 4 Verbot der Diskriminierung
Auszug: Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht."
Also ich denke auch, daß wenn die Dame wieder kommt und einen entsprechenden Antrag auf Teilzeit stellt und den gesetzlichen Anspruch hat, darf Sie nicht niedriger eingruppiert werden. Es sei denn, der AG kann glaubhaft machen, daß die bisherige Tätigkeit nicht in TZ erledigt werden kann und Ihr nur ein niedriger entlohnter Job angeboten werden kann.
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