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Arbeitszeit

B
brmia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

in einigen Abteilungen in unserem Betrieb wird an allen Wochentagen gearbeitet. In den Arbeitsverträgen steht nur die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit, nichts von 5-Tage- oder 6-Tage Arbeitswoche. Frage: Nach wievielen Arbeitstagen haben die Mitarbeiter einen Anspruch auf einen oder zwei Tagen frei? Es gilt kein Tarifvertrag.

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Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

03.04.2016 um 22:26 Uhr

Nach 5 oder 6 Arbeitstagen.

C
Challenger

04.04.2016 um 00:28 Uhr

Tach auch, sofern weder eine gesetzliche und/oder tarifliche Regelung entgegensteht, hat der Betriebsrat nach §87 Abs.1 Nr.2 BetrVG ein erzwingbares Mitbe - stimmungsrecht bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Damit kann der BR natürlich auch die Tage festle- gen,an denen die Mitarbeiter frei haben.

G
gironimo

04.04.2016 um 00:37 Uhr

so ist es.

BR und AG einigen sich auf die Verteilung der Zeit auf die Tage und schließen darüber eine Betriebsvereinbarung. Die gilt dann "unmittelbar und zwingend" wie es im § 77 BetrVG heißt.

N
nicoline

04.04.2016 um 13:11 Uhr

Ich schließe mich Challenger und gironimo an. Was rein theoretisch möglich ist, findest Du hier:

http://www.betriebsrat.com/br-forum?qid=39522&keyword=&Nav=alle&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show

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