Arbeitszeit
Hallo Forum,
in einigen Abteilungen in unserem Betrieb wird an allen Wochentagen gearbeitet. In den Arbeitsverträgen steht nur die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit, nichts von 5-Tage- oder 6-Tage Arbeitswoche. Frage: Nach wievielen Arbeitstagen haben die Mitarbeiter einen Anspruch auf einen oder zwei Tagen frei? Es gilt kein Tarifvertrag.
Community-Antworten (4)
03.04.2016 um 22:26 Uhr
Nach 5 oder 6 Arbeitstagen.
04.04.2016 um 00:28 Uhr
Tach auch, sofern weder eine gesetzliche und/oder tarifliche Regelung entgegensteht, hat der Betriebsrat nach §87 Abs.1 Nr.2 BetrVG ein erzwingbares Mitbe - stimmungsrecht bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Damit kann der BR natürlich auch die Tage festle- gen,an denen die Mitarbeiter frei haben.
04.04.2016 um 00:37 Uhr
so ist es.
BR und AG einigen sich auf die Verteilung der Zeit auf die Tage und schließen darüber eine Betriebsvereinbarung. Die gilt dann "unmittelbar und zwingend" wie es im § 77 BetrVG heißt.
04.04.2016 um 13:11 Uhr
Ich schließe mich Challenger und gironimo an. Was rein theoretisch möglich ist, findest Du hier:
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Arbeiten für den BR
ÄlterHallo Leute.! Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit in Sachen BR Arbeit. Ich habe speziele Fragen die mir nur ein Gewerkschaft Anwalt Beantworten kann. Es geht um Fragen bezüglich Tarifvert
BV Pausenzeiten Stress mit AG
ÄlterHallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di
Vertsehe unseren MTV NICHT SO GANZ
ÄlterWas steht den AN den jetzt zu? --------------------------------------------------------------------------- MTV SAGT: §2 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunde
Vergütete Arbeitszeit vs. Anwesenheitszeit
ÄlterLiebes Forum ich habe eine dringliche Frage und ich bin der Auffassung, dass etwas in der Berechnung des Gehalts nicht rechtens sein kann. Ich hoffe Ihr gebt den Input den ich brauche. Folgende Bedin