Hallo Forum,

in einigen Abteilungen in unserem Betrieb wird an allen Wochentagen gearbeitet.
In den Arbeitsverträgen steht nur die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit, nichts von 5-Tage- oder 6-Tage Arbeitswoche.
Frage: Nach wievielen Arbeitstagen haben die Mitarbeiter einen Anspruch auf einen oder zwei Tagen frei?
Es gilt kein Tarifvertrag.