Erstellt am 03.04.2016 um 20:26 Uhr von Pjöööng
Nach 5 oder 6 Arbeitstagen.
Erstellt am 03.04.2016 um 22:28 Uhr von Challenger
Tach auch,
sofern weder eine gesetzliche und/oder tarifliche
Regelung entgegensteht, hat der Betriebsrat nach
§87 Abs.1 Nr.2 BetrVG ein erzwingbares Mitbe -
stimmungsrecht bei der Verteilung der Arbeitszeit
auf die einzelnen Wochentage.
Damit kann der BR natürlich auch die Tage festle-
gen,an denen die Mitarbeiter frei haben.
Erstellt am 03.04.2016 um 22:37 Uhr von gironimo
so ist es.
BR und AG einigen sich auf die Verteilung der Zeit auf die Tage und schließen darüber eine Betriebsvereinbarung. Die gilt dann "unmittelbar und zwingend" wie es im § 77 BetrVG heißt.
Erstellt am 04.04.2016 um 11:11 Uhr von nicoline
Ich schließe mich Challenger und gironimo an. Was rein theoretisch möglich ist, findest Du hier:
http://www.betriebsrat.com/br-forum?qid=39522&keyword=&Nav=alle&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show