Kollegin stellt Antrag auf 80 % der Wochenarbeitszeit (30 Stunden) befristet auf ein halbes Jahr. Dies resultiert aus einem BEM Gespräch, aufgrund dessen sie die Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen reduzieren möchte. Wie verbindlich ist dies? Der AG sagt, die Reduktion unterliegt nicht dem TzBfG aufgrund der zeitlichen Beschränkung. Wer kann uns dazu eine Info geben?