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Eingruppierung

N
Nostradamus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben, sicherlich eine für Euch unsinnige Frage. Ich bin aber noch recht unwissend und benötige Hilfe. Bitte, wenn möglich nur klare Antworten.

Unsere Arbeitgeber will 3 neue Mitarbeiter einstellen. Soweit so gut. Der Arbeitgeber weigert sich aber, uns die Stellenbeschreibungen sowie die Eingruppierung mitzuteilen. Argument: Er sei nicht im Arbeitgeber- verband.

Kann er die Informationen verweigern?

Ach so, wir sind ein Betrieb von zurzeit 75 Festangestellten.

Danke.

1.11803

Community-Antworten (3)

O
outofmemory

30.03.2016 um 14:04 Uhr

Ja kann er verweigern, sollte er aber nicht. Denn er möchte ja jemanden einstellen. Wenn ihr die Informationen nicht bekommt, dann verweigert Ihr die Einstellung. Siehe §99 BetrVG

C
Challenger

30.03.2016 um 14:16 Uhr

Tach auch, wenn bei Euch ein Eingruppierungssystem existiert,dann ist der AG ohne wenn und aber verpflichtet,Euch die Eingruppierung mitzuteilen. Dabei ist völlig unerheblich,ob der AG in einem Verband oder sonstwo Mitglied ist. Damit verbunden ist natürlich auch die Vorlage einer Stellenbeschreibung, damit von Euch geprüft werden kann,ob die vorgesehene Eingruppierung zutrifft. Vergleich : §99 Abs.1 BetrVG Falls der AG sich weiterhin weigert,Euch diese Informationen und/oder Unterlagen zukommen zu lassen,könnt Ihr ihn nach §23 Abs.3 BetrVg im Wege eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens zur Auskunftserteilung zwingen.

G
gironimo

30.03.2016 um 16:53 Uhr

Gibt es denn ein Eingruppierungssystem bei Euch? Wenn ja, muss er Euch auch sagen, in welche Gruppe er eingruppiert. Sonst natürlich nicht.

Stellenbeschreibung muss nicht unbedingt sein. Wenn auch so hinreichend bekannt ist, welche Stelle mit welchen Tätigkeiten gemeint ist, ist die Stellenbeschreibung nicht unbedingt notwendig. Wenn der BR meint, sie gehöre zu den "erfoderlichen" Unterlagen, müsst Ihr auch plausibel sagen können, wozu der BR die Stellenbeschreibung braucht.

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