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Sonderzahlung nur für einen Teil der Belegschaft?

C
chipsycale
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen. wir haben einen großen Disput bei uns im GBR Gremium. Mit unserem AG wurde eine Lohnerhöhung von 2,7% ausgehandelt. Ein Teil des GBR Gremiums möchte nun die niedrigeren Einkommnensgruppen besser stellen und nur 2.6 % Lohnerhöhung für alle und damit verbunden eine Einmalzahlung von 600 Euro für 35 Personen der niedrigeren Einkommensgruppen. Die restlichen 330 Leute würden somit dauerhaft auf 0,1% Lohnerhöhung verzichten müssen.

Meine Frage nun: Verstößt das nicht gegen das Gleichheitsprinzip? Wie kann ich als BR vor der Belegschaft rechtfertigen, dass nur die geringeren Einkommensgruppe eine Sonderzahlung erhalten? Denn ich bin überzeugt, dass das rauskommen wird und sich die Belegschaft dann ungerecht behandelt fühlt. Der mittel und auch langfristige Schaden wäre in meinen Augen nicht vertretbar.

Ich suche nun nach Argumenten und Meinungen, wie das andere Gremien sehen, daher würde mich eure Meinung sehr interessieren.

Vielen Dank für eure Antworten.

1.572014

Community-Antworten (14)

H
Hoppel

29.03.2016 um 13:36 Uhr

@ chipsycale

"Mit unserem AG wurde eine Lohnerhöhung von 2,7% ausgehandelt."

Wer hat denn diese 2,7% Lohnerhöhung überhaupt verhandelt?

M
Mattes

29.03.2016 um 13:38 Uhr

Wir hatten ein ähnliches Problem im GBR.

Dort wollte auch ein Teil nicht, das die Geringverdiener etwas mehr bekommen, da auch MA die schon ein gutes Gehalt haben ein Anrecht auf die Gleiche Erhöhung hätten.

Also anstatt zuzustimmen hat der GBR beschlossen den AG zu neuen Verhandlungen zu bitten.

Ende vom Lied.... KEINER hat etwas bekommen....

Meine Meinung: warum sollen die Leute die eh ganz unten am Minimum leben nicht mal ne schüppe mehr bekommen?!?!? Ich denke so schwer ist das nicht zu begründen. Außer dem hat man immer jemanden der unzufrieden ist. Also vollkommen egal ob die wegen 2,6 oder 2,7 % nörgeln.... leer geht keiner aus...

Viele vergessen auch, das es ein Unterschied ist ob ich 2% auf 2000€ oder auf 4000€ bekommen. Anstatt eine prozentuale Erhöhung einfach Summe X vorschlagen. Bekommen alle MA 50€ mehr, fühlt sich keiner vernachlässigt aber der kleiner MA hat prozentual mehr als der Große

P
Pjöööng

29.03.2016 um 14:37 Uhr

Damit sich das für Euren Arbeitgeber kostenneutral darstellt, müsstet Ihr wohl Durchschnittsgehälter von etwa 60.000 €uro im Jahr haben.

Wenn jemand (das kann eigentlich nur die Gewerkschaft gewesen sein) diese Lohnerhöhung mit dem Arbeitgeber verhandelt hat, kann der Betriebsrat nicht einfach die Verteilung ändern.

P
paula

29.03.2016 um 14:53 Uhr

Pjöööng

ich befürchte die Gewerkschaft war da nicht so eingebunden und dann kann ich nur sagen: Schuster bleib bei deinen Leisten. Die Probleme sind dann nämlich hausgemacht

C
chipsycale

29.03.2016 um 15:01 Uhr

nun ja es ist komplexer als man denkt, Denn unser AG hat den Kollektivvertrag gekündigt und bei uns sind nur ganz wenig in der Gewerkschaft, deswegen geht es jetzt um individuale Sachen, Zuvor hatten wir immer einen Company Bonus, der aber jetzt gestrichen wurde und alternativ dazu hat der BR sich um eine Lohnerhöhung bemüht.

Wovor ich Angst habe ist, wei soll man es der Belegschaft klar machen, dass nur ein Teil eine Sonderzahlung bekommt? Außerdem wird es mit Sicherheit durchsickern, dass deswegen alle anderen dauerhaft auf 0,1 % verzichten müssen nur dass ein sehr geringer Teil einmalig was bekommt? Der mittelfristige Schaden, den der Rest der Belegschaft dadurch hätte geht in den mittleren 2 stelligen Tausenderbereich! Der Ruf des BR wäre damit hin und das Vertrauen erst Recht! Und wenn ich über alle entscheide, finde ich sollte die Belegschaft vorher informiert werden, was und warum das so und so gemacht wird. Alles andere finde ich sehr fragwürdig und ist in meinen Augen ethisch und moralisch nicht sauber!. Daher würden wir dafür plädieren vorab Info an die Belegschaft Nachfrage ob diese damit einverstanden ist öffentlich machen der Berechnung, wie sich Folgen auswirken oder ganz bleiben lassen nur Lohenrehöhung und für niemanden Sonderzahlungen.

Wie seht ihr das?

P
Pjöööng

29.03.2016 um 15:12 Uhr

Grundsätzlich ist es nicht unzulässig, nur einem Teil der Belegscjaft eine Einmalzahlung zukommen zu lassen.

Oder den unteren Einkommengruppen eine Erhöhung von 3% zu gewähren und den höheren nur 2,6%.

Bei Euch werden aber offensichtlich astronomische Gehälter bezahlt, wenn Du hier einen mittelfristigen Schaden im mittleren zweistelligen Tausenderbereich prognostizierst. Wer 100.000 €uro im Jahr verdient, kann meines Erachtena auch mal zu Gunsten derer, die wenig verdienen auf eine Kleinigkeit verzichten.

Ich würde mir eher mal Gedanken machen, woher diese Lohnungerechtigkeit bei Euch kommt, statt sie zu zementieren.

C
chipsycale

29.03.2016 um 15:33 Uhr

astronomische Gehälter nicht, das ist auf den Durchschnitt von mehr als 350 Personen gerechnet und über alle zusammen kommt dann der mittlere 2stellige Tausenderbereich zusammen, pro Person sind es weniger als 200 Euro über einen Zeitraum von 3 Jahren! Und klar heben unsere Führungskräfte, Direktoren und Prokuristen den Schnitt ziemlich an! und wenn wir die Lohnerhöhung staffeln, dann gibt es wieder einen Konflikt mit unseren Gehaltsbändern, da ja dann vom Lohn her andere Gehaltsbänder verwendet werden müssten aber vom Aufgabengebiet eine Stufe niedriger wäre. Deswegen ja der Vorschlag für die Einmalzahlung!

O
Onkel

29.03.2016 um 16:36 Uhr

Ich finde es schade das der Neid Faktor in Deutschland immer höher steigt. Ich finde es gut das ihr für die Kollegen eine Lohnerhöhung erreichen konntet. Es wäre zwar gut wenn ihr jetzt den unteren Einkommen noch etwas zu kommen lassen könntet, nur sehe ich da auch die Nridhammel. Ich würde es bei den 2.7 Prozent für alle belassen und beim nächsten mal auf eine Erhöhung in festen Euro Werten setzen.

G
gironimo

29.03.2016 um 17:26 Uhr

Und was ist mit § 77 Abs. 3 BetrVG?

Man sollte die Lohnerhöhung da belassen, wo sie hingehört: In den Händen der Gewerkschaft.

J
Jakarta

29.03.2016 um 20:14 Uhr

Leicht gesagt wenn keine da ist!!

Und wenn das so ist, es hier auch keine vergleichbaren Betriebe vor Ort gibt wo eine GW aktiv ist, und hier nicht um Centbeträge gefeilscht wird, es sich stattdessen nur um Prozentuale Erhöhungen und Verteilungsgrundsätze handelt, hat der § 77 Abs. 3 BetrVG Sendepause.

U
Uller

30.03.2016 um 11:42 Uhr

Soso der § 77 Abs.3 BetrVG hat Sendepause weil die Kollegen sich nicht gewerkschaftlich organisieren wollen ? Das ist schlicht und ergreifend falsch. Der § 77 ist da sehr eindeutig. Der BR hat andere Aufgaben. Für Löhne und Gehälter ist nun mal die Gewerkschaft zuständig und nicht der BR. Das ist ganz dünnes Eis für ein BR. Wie soll sich ein Rechtsanspruch auf die vom BR verhandelten Löhne begründen? Es wäre nur good will vom AG.

C
chipsycale

30.03.2016 um 13:22 Uhr

Also ich sehe das ist ein schwirieges Theme, das völlig in die falsche Richtung wei Hintergrundinformationen fehlen. Beschliessen tun wir als BR gar nichts und verhandeln auch nicht, es war nur beratend. aber ich Danke euch für dievielen Meinungen und Hinweise und weiss jetzt was ich tun muss.

Vielen Dank euch allen.

U
Uller

30.03.2016 um 14:34 Uhr

"Mit unserem AG wurde eine Lohnerhöhung von 2,7% ausgehandelt".

Wer hat denn die Lohnerhöhung von 2,7 % ausgehandelt? Wenn es die Gewerkschaft war, dann ist der BR nur verpflichtet darüber zu wachen, dass dieser TV auch umgesetzt wird. Nicht aber die 2,7 % auf einzelne Gruppen "gerecht zu verteilen".

N
Nordling

30.03.2016 um 15:38 Uhr

Wir haben das etwas anders geregelt. Nachdem wir die GL immer mal wieder auf den Missstand im Lohn- und Gehaltsgefüge hingewiesen haben, hatte sie plötzlich (mit kleinen Schubsern von unserer Seite) die „Idee“, die Erhöhungen zu splitten, und zwar gleichmäßig. Jeder bekam den gleichen Prozentsatz und zusätzlich die gleiche feste monatliche Summe, es wurde also niemand benachteiligt. Durch die „feste“ Summe hatten aber die unteren Gruppen eine Erhöhung um die 3,5% während die oberen Gruppen um 2,0% hatten… Aber alle waren zufrieden und im Laden war Ruhe.

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