Verhalten bei Schusseligkeitsfehlern des AN
Hallo,
wie sollte sich der BR verhalten wenn einem AN immer wieder Schusseligkeitsfehler mit folgenden Qualitativen Mängeln am Endprodukt, passieren und der AG eine Abgruppierung durchführen will ?
Problem ist , es ist kein Verhaltensproblem in dem eine Anweisung nicht befolgt wird, und es ist auch kein Qualifikationsproblem des AN, da er sonst seine Arbeit in angemessenem Rahmen verrichten kann.
Wie wäre in solchem Fall die Vorgehensweise des AG und wie sollte der BR reagieren ?
Community-Antworten (3)
28.03.2016 um 14:54 Uhr
Eine Schusseligkeit ist es, dieselbe Frage zwei mal zu stellen.
28.03.2016 um 14:54 Uhr
ich bleibe dabei - Schulung.
Qualifizierung im Sinne der §§ 96 ff BetrVG setzt begrifflich schon da an, wo durch Training oder kleineren Übungseinheiten AN Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die er nicht hat.
Und ich denke, genau da ist der Ansatzpunkt für den BR als Interessenvertreter für den AN.
Außerdem solltet Ihr mit dem AG diskutieren, ob die Herstellung "Narrensicherer" gestaltet werden kann.
der AG eine Abgruppierung durchführen will< Hier solltet Ihr deutlich machen, dass darüber nicht diskutiert werden kann. Erst müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
29.03.2016 um 14:57 Uhr
Schulung und Qualifizierung ist aber nicht immer von Erfolg gekrönt. Deshalb sollte sich der Arbeitnehmer hier auch sorgfältig prüfen, ob er nicht möglicherweise auf eine Position geraten ist, für die er die Qualifikation gar nicht erreichen kann. Dann könnte das proaktive Gespräch mit dem Arbeitgeber vielleicht das sinnvollste sein.
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