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Vorgehensweise bei wiederholter Minderleistung bzw. Fehlverhalten mit folgenden Qualitätseinbußen im Endprodukt / Schusseligkeitsfehlern

K
Kristallklar
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wenn ein MA mehrfach eine Minderleistung erbringt bzw. wenn aufgrund einer Arbeitsanweisung die nicht durchgeführt wird, am Endprodukt ein Qualitätsmängel entsteht, sollte man was tun? Was wenn die Minderleistung aufgrund von Schusseligkeitsfehlernm entstanden ist, und die Qualifikation eigentlich ausreichend ist? Qualifikationen sind aufgrund des breit gefächerten Fehlerspektrums nicht möglich, würde neue Ausbildung bedeuten.

  1. Minderleistung => Abgruppierung wenn Einsatz an anderem Arbeitsplatz möglich ist?
  2. Minderleistung durch mehrfache Schusseligkeitsfehler => Abmahnung wegen Fehlverhalten und anschliessend Abgruppierung ?
  3. Arbeitsanweisung nicht befolgt => Abmahnung wegen Fehlverhalten, anschliessend Änderungskündigung mit Abgruppierung und wenn immer noch keine Besserung folgt, dann Entlassung ?
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Community-Antworten (1)

G
gironimo

27.03.2016 um 19:30 Uhr

Nachforschen, wo das Problem liegt.

Kann der AN nicht anders: Schulung durchführen Will der AN nicht (beachtet Anweisung absichtlich nicht): abmahnen

Alles weitere kommt erst einmal überhaupt nicht in Betracht. Ich denke immer, eine Münze hat zwei Seiten.

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