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Kürzung von Überstunden

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Malwina
Feb 2023 bearbeitet

Hallo, folgender Sachverhalt:

  • Wir arbeiten in Gleitzeit
  • Es gibt eine BV in der die Überstunden und Minusstunden geregelt sind
  • 16 Plus / 16 Minus im Monat
  • Ist man am Ende des Monates über diesen 16 Stunden drüber also hat noch mehr Überstunden werden diese wenn man es nicht seinem Vorgesetzten abgestimmt hat, gekürzt
  • Ist das rechtens?? Malwina

Es steht noch drin das man die 16 Stunden als Freizabau- 2 Tage machen kann

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Community-Antworten (16)

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rtjum

08.02.2023 um 14:01 Uhr

ich denke nicht. Überstunden=geleistete Mehrarbeit=muss irgendwie abgegolten werden

Ich denke die BV ist nicht ok aber das müsst ihr eurem BR sagen und wenn der nichts macht wird jeder für sich klagen müssen.

wird andersrum denn zumindest auch "gekürzt"?

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Malwina

08.02.2023 um 14:07 Uhr

nein anders herum wird nicht gekürzt

es gab auch schon den Fall, dass man 14 Überstunden in 7 bezahlte stunden und einen Tankgutschein umgewandelt hat , davon hat dann der MA von seinem Vorgesetzten mitgeteilt bekommen. Das hätte die Personalabteilung so entschieden.

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IlkaB

08.02.2023 um 14:07 Uhr

Was steht denn noch in der BV drin? Das kann doch eigentlich nicht alles sein...

Unser Gleitzeitkonto bewegt sich zwischen +35 und -35 Stunden. Wenn die tägliche Mehrleistung nicht mehr auf das Gleitzeitkonto passt,

  • kann man einen Gleittag nehmen, um wieder Platz auf dem Konto zu schaffen oder
  • der Vorgesetzte meldet die Mehrarbeit an und das was die persönliche tägliche Arbeitszeit überschreitet, landet auf einem sog. Flexkonto oder wird wahlweise auch ausbezahlt, wenn der BR der Mehrleistung zustimmt.
  • oder, wenn noch Monat übrig ist, geht man an einem der folgenden Arbeitstage früher...
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Malwina

08.02.2023 um 14:11 Uhr

ja man kann Gleittage nehmen aber nur für die 16 Ü.stunden

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Malwina

08.02.2023 um 14:13 Uhr

  • ein sogenanntes Flexkonto gibt es nicht ,
  • es wurde von der Personalabteilung auch schon so gekürzt . das man über die 16 Ttunden Mehrarbeit einmal ein paar Stunden vergütet hat und einen Tankgutschein dazu
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celestro

08.02.2023 um 14:14 Uhr

"- 16 Plus / 16 Minus im Monat

  • Ist man am Ende des Monates über diesen 16 Stunden drüber also hat noch mehr Überstunden werden diese wenn man es nicht seinem Vorgesetzten abgestimmt hat, gekürzt"

Also darf man jeden Monat "16 Plus haben"? Oder ist das "insgesamt"? Was ist denn bezüglich des Abbaus in der BV beschrieben?

M
Malwina

08.02.2023 um 14:19 Uhr

Das ist ein Auszug

Arbeitszeitguthaben entstehen, wenn Arbeitszeiten über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus erbracht werden. Arbeitszeitschulden entstehen, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nicht erreicht wurde.

Ein Über- oder Unterschreiten der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist grundsätzlich innerhalb des Kalendermonats auszugleichen, in dem die Arbeitszeitguthaben oder -schulden entstanden sind (Abrechnungszeitraum).

Ist ein voller Ausgleich des Arbeitszeitguthabens innerhalb des Abrechnungszeitraumes nicht möglich, dürfen in Abstimmung mit dem Vorgesetzten 16 Stunden in den nächsten Kalendermonat übertragen werden. Größere Zeitguthaben verfallen.

Zeitschulden bis zu 16 Stunden können in den nächsten Monat übertragen werden. Weitere Zeitschulden sind dann zu übertragen, wenn Sie im Abrechnungszeitraum, beispielsweise wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters, nicht ausgeglichen werden konnten. Soweit weitere Zeitschulden übertragen (auf Antrag) werden, dürfen neue Arbeits-zeitschulden über 16 Stunden hinaus erst wieder entstehen, wenn die alten Zeitschulden aus-geglichen sind. Urlaub ist kein Verhinderungsgrund im oben genannten Sinn.

Arbeitszeitguthaben aus der Gleitzeit können in Form von max. 2 Gleittagen (ganzer Arbeits-tag) pro Monat ausgeglichen werden. Dieser Gleitzeittag ist mit dem Vorgesetzten abzustimmen bzw. genehmigen zu lassen.

M
Malwina

08.02.2023 um 14:22 Uhr

Mehrarbeit ist die Arbeitszeit, die aus betrieblichen Gründen die Höchstgrenze des Gleitzeit-guthabens überschreitet und durch Veranlassung des Arbeitgebers entsteht.

Mehrarbeit bedarf in jedem Falle der vorhergehenden Zustimmung durch den Vorgesetz-ten/Bereichsleiter und wird gesondert erfasst.

Mehrarbeit ist entweder durch Freizeit oder durch eine am Maßstab des Bruttoarbeitsentgelts ausgerichtete anteilige Überstundenvergütung auszugleichen.

*** trotz dieses Punktes werden die Überstunden gestrichen oder man bespricht es nicht einmal mit dem MA

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Moreno

08.02.2023 um 14:24 Uhr

Ja und was sagt Euer BR dazu? Wenn bei uns Überstunden gestrichen würden müsste ich ne Drehtür ans BR Büro montieren ;-)

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Malwina

08.02.2023 um 14:28 Uhr

Den ist der Sachverhalt auch erst heute bekannt gegeben worden soweit ich weiß, BR ist bei uns schon in Ordnung

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rtjum

08.02.2023 um 14:34 Uhr

"müsste ich ne Drehtür ans BR Büro montieren ;-)" so schnelle Drehtüren gibt es? ;-)

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IlkaB

08.02.2023 um 14:48 Uhr

Wird die Mehrarbeit denn tatsächlich von den Vorgesetzten angemeldet? Der Prozess läuft hier nicht richtig und euer BR muss das bei der Personalabteilung ansprechen und verfolgen. Wenn der BR davon jetzt erst Kenntnis erlangt hat, wird die Klärung jetzt wohl auch anlaufen...

Mögliche Probleme können sein:

  • Vorgesetzte die die Mehrarbeit nicht anmelden können / wollen oder angeblich davon noch nie gehört haben...
  • der Informationsfluss versandet irgendwo - wir hatten mal Fehler in einem Workflow, der angeblich fehlerfrei getestet worden war
  • Mitarbeiter, die darauf vertraut haben, dass der Vorgesetzte weiß dass das Gleitzeitkonto voll ist und Mehrarbeit angemeldet werden müsste. Es hilft immer, dem Chef per Mail mitzuteilen, dass in Woche 7 voraussichtlich 5 Stunden Mehrarbeit wegen Projekt XY anfallen werden und er das bitte eintragen soll.

Viele Köche verderben den Brei, kurz gesagt. Bei uns war ein Machtwort der GF an die Vorgesetzten erforderlich nachdem wir mit dem Anwalt gedroht haben.

Ich ergänze mal zur Klarheit die Regelung bei uns: ohne Anmeldung von Mehrarbeit gehen die Plusstunden aufs Gleitzeitkonto, über das im gesetzten Rahmen allein der Mitarbeiter verfügt. mit Anmeldung von Mehrarbeit füllen die Stunden, so keine Auszahlung gewählt wird, das Flexzeitkonto, über dass der Arbeitgeber in Abstimmung mit dem BR verfügt, um Zeiten mit schwacher Auslastung abzufangen. Das Flexzeitkonto ist bei 150 Stunden gedeckelt und wird einmal im Jahr für alle auf 35 Stunden runter ausgezahlt.

S
SabiKa89

08.02.2023 um 14:51 Uhr

rechtlich ist diese Regelung nicht sauber. Geleistete Mehrzeiten (egal ob Freizeit oder bezahlte Mehrarbeit) müssen vergütet werden. Natürlich kann in einer BV geregelt werden, wie diese Vergütung erfolgt - nur muss sie erfolgen. Ein "Streichen" von geleisteter Arbeitszeiten geht nicht.

Hier kann der betroffene Beschäftigte selbst dagegen vor gehen. Vor Gericht würde eine solche BV wohl nicht besehen bleiben.

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IlkaB

08.02.2023 um 14:54 Uhr

SabiKa89: bist du sicher?

Mit den zwei Gleittagen im Monat hat der Mitarbeiter ja in der Hand, das Gleitzeitkonto im Rahmen zu behalten. Wenn er die Möglichkeiten nicht nutzt, wäre das ja seine persönliche Entscheidung?

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rtjum

08.02.2023 um 14:58 Uhr

"Wenn er die Möglichkeiten nicht nutzt, wäre das ja seine persönliche Entscheidung?" erstens muss er die Möglichkeit haben das zu nutzen denn er muss ja mit den Vorgesetzten abstimmen, zweitens steht da was von können und drittens bleibe auch ich dabei, geleistete Mehrarbeit ist zu vergüten.

G
ganther

09.02.2023 um 01:02 Uhr

offensichtlich will der AG doch nicht, dass über die 16 Stunden hinaus gearbeitet wird, wenn dies nicht mit dem Vorgesetzten abgestimmt ist. Ist doch erst einmal richtig. Der AG könnte dann nämlich über die 16 Std hinaus Mehrzeiten beim BR beantragen. Wenn der AN über die 16 Std ohne Wissen des AGs hinaus einfach arbeitet, der AG sein Verhalten auch transparent gemacht hat und es konsequent durchgehalten wird, dann sehe ich auch keinen Vergütungsanspruch vgl auch https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/darlegungs-und-beweislast-im-ueberstundenverguetungsprozess/ Arbeitszeit ist kein Selbstbedienungsladen

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