Generelles Rauchverbot im Betriebsgelände
Hoffe die Frage kehrt nicht zum X-ten male wieder. Unser Arbeitgeber möchte im gesamten Betriebsgelände ein Rauchverbot durchsetzen. Ich wäre zwar dafür, bin aber der Meinung, dass es mit dem AGG nicht passt. Die Mitbestimmung wird durch den AG nach 87/1 eingehalten. Wir sollen halt zustimmen. Bis dato erhält derjenige der auf dem Firmengelände nicht raucht, laut TV einen Tag Zusatzurlaub. Was mache ich, wenn die Mehrheit im BR für ein generelles Rauchverbot ist (Von 11 BR/ 2 Raucher)? Oder sollen wir einen RA hinzuziehen?
Community-Antworten (5)
22.03.2016 um 15:14 Uhr
Wenn es einen solchen TV tatsächlich gibt (ich hab da meine Zweifel...), stellt sich die Frage gar nicht
22.03.2016 um 15:29 Uhr
Der Arzt, der nachweislich Nichtraucher ist, erhält angesichts der positiven Signalfunktion – insbesondere auch gegenüber den Patienten – 1 Tag Zusatzurlaub pro Kalenderjahr unter Zahlung des Urlaubsentgelts. Die Eigenschaft als Nichtraucher muss mindestens für den Aufenthalt des Arztes im Sichtbereich des Geländes des Arbeitgebers bestehen, sie wird nachgewiesen durch schriftliche Selbsterklärung des Arztes. Die Selbsterklärung kann auf Veranlassung des Arbeitgebers durch Stichproben überprüft werden. Quelle TV- Ärzte Helios. Ist das vielleicht gemeint?
Hat aber nichts mit einem absoluten Rauchverbot auf dem Gelände zu tun. Als Betriebsrat würde ich auch niemals so eine BV abschließen die so stark in die Grundrechte der Arbeitnehmer eingreift. Hier gibt es einen Anreiz durch Zusatz Urlaub nicht zu rauchen wer trotzdem rauchen will soll es tun. Außer vielleicht in einer Benzin Fabrik ;-)
22.03.2016 um 15:46 Uhr
Wenn AG und BR etwas verbieten wollen, dann bedarf es dafür eines Grundes. Das Rauchverbot im Betrieb ergibt sich aus der Gesundheitsfürsorge der AN (manifestiert in § 5 der Arbeitsstättenverordnung).
Für ein Rauchverbot auf dem gesamten Betriebsgelände (also insbesondere Freigelände) lässt sich in der Regel kein Grund finden, der diesen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zulässt. Von daher wäre das dann unzulässig.
Man sollte sich als BR nicht zum Gesundheits- und Moralapostel aufschwingen.
22.03.2016 um 16:18 Uhr
Bin auch Nichtraucher - dennoch. Einen Raucherraum oder eine Raucherecke sollte schon zu finden sein.
Oder stellt Ihr Explosivstoffe her?
Wenn die Mehrheit im BR für ein generelles Rauchverbot stimmt, würde ich die demokratische Willensbildung akzeptieren. Gegen das AGG verstoßt Ihr nicht (da sehe ich auf individualrechtlicher Ebene andere Optionen. Aber wird bei Euch jemand klagen? Ich würde es in diesem Fall darauf ankommen lassen).
Anwalt - nö
23.03.2016 um 14:21 Uhr
Einem generellen Rauchverbot würde ich als BR nie zustimmen und wenn der AG sowas macht, greift er dabei in die Grundrechte ein - freie Entfaltung der Persönlichkeit. Sollte es aber - wie schon erwähnt - einen driftigen Grund geben (Explisionsgefahr, ...) sieht das etwas anders aus.
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