Könnt ihr mir mitteilen, ob dieser Vorschlag zu einer Betreibsvereinbarung Rauchverbot so ok ist oder ob ich da total daneben liege. Angemerkt sei, daß eigentlich schon seit 2005 ein Rauchverbot besteht, dieses aber trotz Ermahnung per Mail wiederholt nicht eingehalten wird und sich nun wiederholt die nichtrauchenden Kollegen beim Br beschwert habe und ich dieses Thema mit der Betriebsvereinbarung endgültig klar und deutlich geklärt und für immer von meinem Tisch haben möchte.


Betriebsvereinbarung Rauchverbot

Die Geschäftsleitung der Firma Instrumentation Laboratory GmbH und Betriebsrat der Firma Instrumentation Laboratory GmbH haben zur vorbeugenden Gefahrenabwehr und zum Schutz der nicht rauchenden Mitarbeiter ein allgemeines Rauchverbot vereinbart und zur Durchführung folgende verbindliche Grundsätze aufgestellt:

1. Es wird erwartet, dass alle Mitarbeiter wechselseitig Rücksicht nehmen.

2. Das Rauchen ist in allen Gebäuden und auf dem gesamten Betriebsgelände grundsätzlich untersagt.

Der Mitarbeiter muss beim Verstoß gegen das Rauchverbot nach vorausgegangener schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall mit der Kündigung rechnen. Ein Wiederholungsfall liegt vor, wenn seit dem letzten Vorfall weniger als 12 Monate verstrichen sind.

a) Während der Pausen ist das Rauchen nur an den dafür gekennzeichneten Stellen ("Raucherecken") erlaubt und zwar vor dem Lagertor.

b) Während der Arbeitszeit darf die Gelegenheit zum Rauchen an diesen Stellen nur dann wahrgenommen werden, wenn Beeinträchtigungen des Betriebs-und Geschäftsablaufs nicht eintreten können.

Bei missbräuchlicher Ausnutzung dieser Möglichkeit muss der Mitarbeiter nach vorausgegangener schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall mit der Kündigung rechnen. Ein Wiederholungsfall liegt vor, wenn seit dem letzten Vorfall weniger als 12 Monate verstrichen sind.

3. Wird ein Verstoß gegen das Rauchverbot festgestellt, ist die Geschäftsleitung unverzüglich zu unterrichten.

Diese Betriebsvereinbarung tritt am 01.06.2009 in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

München, 28.05.2009           Unterschrift Arbeitgeber
Unterschrift Betriebsratsvorsitzender