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Rauchverbot - Kann der Arbeitgeber auf und in dem gesamten Betriebsgelände ein absolutes Rauchverbot aussprechen?

L
Loeckepoemmel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mir helfen?!

Kann der Arbeitgeber auf und in dem gesamten Betriebsgelände ein absolutes Rauchverbot aussprechen?

Was ist mit dem Persönlichkeitsrecht eines Mitarbeiters?

Muss der AG den Arbeitnehmern nicht wenigstens die Möglichkeit geben, sich irgendwo eine Zigarette rauchen zu können?

Für eine Antwort wäre ich euch dankbar!

Liebe Grüße!

7.02409

Community-Antworten (9)

A
Akira

06.03.2008 um 23:47 Uhr

Hallo Loeckepoemmel

Gib bitte bei Stichwort/Problem suchen Rauchverbot ein da wird Dir geholfen.

H
H.M

07.03.2008 um 07:47 Uhr

Der AG kann und darf und muß auch keine Rauchmöglichkeit anbieten. Wenn er es wie bei uns macht, ist das seine freiwillige Entscheidung.

H.M

P
Petrus

07.03.2008 um 10:29 Uhr

H.M.: Nur gut, dass deutsche Gerichte das anders sehen.

Ein absolutes Rauchverbot in allen Betriebsbereichen ohne Ausnahme ist verfassungswidrig (zur freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört auch das Recht, mich mit legalen Drogen zu vergiften). Mehr über die Suchfunktion

S
Sternburg

07.03.2008 um 10:58 Uhr

Nicht nur die gerichte, sondern u.a auch arbeitsrecht.org:

"Möchte Ihr Arbeitgeber ein Rauchverbot einführen, geht das nicht ohne Ihre Beteiligung. Denn mit dem Rauchverbot regelt er eine Frage der Ordnung und des Verhaltens im Betrieb, § 87 Abs. 1 BetrVG. Er benötigt zum Rauchverbot Ihre Zustimmung. Merken Sie sich hier: Ein absolutes Rauchverbot kann er nur einführen, wenn die betrieblichen Gegebenheiten dies erfordern. Etwa, wenn Sie mit feuergefährlichen Stoffen arbeiten. In allen anderen Fällen muss er den Rauchern eine Rückzugsmöglichkeit, eine Raucherecke, belassen. Hier wurde aber schon ein wetterfester Unterstand im Freien als ausreichend erachtet. "

Der ganze Text ist unter http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/meldung40701.html zu finden.

C
Coyote

07.03.2008 um 11:50 Uhr

Jau, so ist das bei uns auch. ein wetterfester Unterstand im Frien. Wir Raucher nennen dieses Etablisment "Bushaltestelle". Merkwürdig ist, das da gar ken Bus hält. wir schrauben die Tage mal nen Fahrplan an. Vielleicht hält dann doch mal einer. An unserer "Bushaltestelle" treffen sich immer die nettesten Kollegen und da werden auch immer die besten innerbetrieblichen "Geschäfte" gemacht. Freiluft-meetings sind halt immer noch die effektivsten. Apropos, dann will ich man wieder los.......zur "Bushaltestelle". Zwar nicht auf den Bus, aber aufs nahe Wochenende warten. Und das hält bestimmt und nimmt mich mit......

R
robodoc

07.03.2008 um 11:59 Uhr

Selbstverständlich stempelt Kollege "Coyote" auf dem Weg zur Bushaltestelle immer korrekt aus und ein, damit die weniger netten Kollegen von der Nichtraucherfraktion, die in der Zeit seine Arbeit mit übernehmen, nicht benachteiligt werden und auch der Arbeitgeber keine Nachteile hat, oder ?

C
Coyote

07.03.2008 um 13:34 Uhr

Selbstverständlich Robodoc, das Problem ist nur, daß ich mit der Daddelkiste (Stempeluhr) immer in Tüddel komme. Ist ja auch gut so, sonst müßte ich diese im worst case wohl heute noch nacharbeiten und dann ist mein "Bus"---> Wochenende abgefahren. Und das gilt es ja wohl essentiell zu vermeiden. Abgesehen davon handelt es sich bei diesen meetings draussen um wertvolle Arbeitszeit, weil man ja ausschließlich fachlich/beruflich kommuniziert. Die Ziggy in de Hand kokelt auch eigentich immer ganz alleine ab und es riecht immer so komisch nach verbranntem Kaugummi. (hust * röchel*)

MC
Mac Caroni

07.03.2008 um 15:41 Uhr

"Nur gut, dass deutsche Gerichte das anders sehen.

Ein absolutes Rauchverbot in allen Betriebsbereichen ohne Ausnahme ist verfassungswidrig (zur freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört auch das Recht, mich mit legalen Drogen zu vergiften). Mehr über die Suchtfunktion."

Demnach fällt das VG Köln verfassungswidrige Urteile?

Erstaunlich...

P
Petrus

07.03.2008 um 16:20 Uhr

@Mac: Wer lesen kann ist klar im Vorteil: Es besteht ein Rauchverbot in den städtischen Dienst_gebäuden_ während der (Kern-)Arbeitszeit. Die Raucher müssen in der Pause vor die Tür gehen, dort ist kein Rauchverbot. Und daß der ArbGeb zusätzliche Pausen genehmigen müsste, oder sogar Rauchen während der bezahlten Arbeitszeit, hat niemand behauptet.

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