Im Zuge der Umsetzung des Nichtraucherschutzes müssen die betroffenen Kollegen künftig das Büro zum Rauchen verlassen.

Das ist völlig okay und unstrittig.

Nun frage ich mich als Betriebsrat, wo eigentlich das Betriebsgelände endet?!

Wir haben unser Büro im 3. Stock. Geraucht werden darf künftig noch im Treppenaufgang des Gebäudes.

Daher bin ich mir nicht sicher, ob das Gebäude insgesamt noch zum Betriebsgelände gehört oder ob das Betriebsgelände an der Eingangstür zum Büro endet.

Hintergrund: wer das Betriebsgelände verlässt, muss sich ausstempeln.

Vielen Dank für Eure Antworten schon vorab!