Erstellt am 22.03.2016 um 09:14 Uhr von gironimo
Gilt bei Euch ein Tarifvertrag?
Erstellt am 22.03.2016 um 09:14 Uhr von Pickel
Nein, sofern nicht per TV oder AV geregelt, nicht.
Erstellt am 22.03.2016 um 10:39 Uhr von Hoppel
@ Brmitgliedgl
"In der Nachtschicht bekommen wir 2.35 Euro pro Stunde ! Das ist laut metallverabeitenem Handwerk schon "sehr gut " !!"
Naja, ob dieser Zuschlag tatsächlich sehr gut ist, hängt letztendlich vom Stundenlohn ab!
Bei einem Stundenlohn von 9,40 €, entspräche dieser Zuschlag gerade mal den 25%, die das BAG für Nachtarbeit als angemessen betrachtet. Ein Tarifvertrag kann allerdings andere Regelungen vorsehen!
BAG, 09.12.2015, 10 AZR 423/14: " Bestehen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen, haben Nachtarbeitnehmer nach § 6 Abs. 5 ArbZG einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage. Regelmäßig ist dabei ein Zuschlag iHv. 25% auf den Bruttostundenlohn bzw. die entsprechende Anzahl freier Tage für die zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr geleisteten Nachtarbeitsstunden angemessen. Bei Dauernachtarbeit erhöht sich dieser Anspruch regelmäßig auf 30%."
"Wie ist das mit der Spätschicht ,müsste man da auch Zulagen bekommen ? "
Ein gesetzlicher Anspruch ist für Spätschichten NICHT geregelt!
Greift ein TV?