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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Spätschicht Zulage im metallverabeitenem Handwerk

B
Brmitgliedgl
Jan 2018 bearbeitet

Moin Moin , wir sind im metallverabeitenem Handwerk mir über 500 Leuten ,ein Großteil davon sind im dreischicht tätig. Ich habe gestern die frage gestellt bekommen warum wir in der Spätschicht keine Zulagen bekommen . In der Nachtschicht bekommen wir 2.35 Euro pro Stunde ! Das ist laut metallverabeitenem Handwerk schon "sehr gut " !! Wie ist das mit der Spätschicht ,müsste man da auch Zulagen bekommen ?

3.02703

Community-Antworten (3)

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gironimo

22.03.2016 um 10:14 Uhr

Gilt bei Euch ein Tarifvertrag?

P
Pickel

22.03.2016 um 10:14 Uhr

Nein, sofern nicht per TV oder AV geregelt, nicht.

H
Hoppel

22.03.2016 um 11:39 Uhr

@ Brmitgliedgl

"In der Nachtschicht bekommen wir 2.35 Euro pro Stunde ! Das ist laut metallverabeitenem Handwerk schon "sehr gut " !!"

Naja, ob dieser Zuschlag tatsächlich sehr gut ist, hängt letztendlich vom Stundenlohn ab! Bei einem Stundenlohn von 9,40 €, entspräche dieser Zuschlag gerade mal den 25%, die das BAG für Nachtarbeit als angemessen betrachtet. Ein Tarifvertrag kann allerdings andere Regelungen vorsehen!

BAG, 09.12.2015, 10 AZR 423/14: " Bestehen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen, haben Nachtarbeitnehmer nach § 6 Abs. 5 ArbZG einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage. Regelmäßig ist dabei ein Zuschlag iHv. 25% auf den Bruttostundenlohn bzw. die entsprechende Anzahl freier Tage für die zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr geleisteten Nachtarbeitsstunden angemessen. Bei Dauernachtarbeit erhöht sich dieser Anspruch regelmäßig auf 30%."

"Wie ist das mit der Spätschicht ,müsste man da auch Zulagen bekommen ? "

Ein gesetzlicher Anspruch ist für Spätschichten NICHT geregelt!

Greift ein TV?

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