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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorgabezeiten im metallverabeitenem Handwerk

B
Brmitgliedgl
Jan 2018 bearbeitet

Hatte bei dem ersten Thread leider nur auf 7 Antworten begrenzt ,daher geht's hier weiter ;)

Hi,wir sind im metallverabeitenem Handwerk und es wird pro Auftrag eine zeit vorgegeben an die wir uns halten müssen , soweit ich weiß gibt es im Handwerk keine Zeiten oder? Unserer Vorarbeiter stehen auch neben uns und messen mit einer Stoppuhr ,ist das rechtens ?Gruß Michael

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Community-Antworten (5)

M
Mattes

04.03.2016 um 08:49 Uhr

@widder

mit der Anonymisierung gebe ich dir recht. Wenn der VA den einzelnen MA in der Geschwindigkeit misst, bewertet und anschließend an den Pranger stellt ist das nicht i.O.

Misst er alle MA und ermittelt einen Durchschnittswert ohne Rückschlüsse auf den einzelnen ziehen zu können wäre es meiner Meinung nach aber ok.

G
gironimo

04.03.2016 um 16:42 Uhr

Die reine Stoppuhrerfassung ist leider ok. Die Frage ist, was dann geschieht.

Da können je nach Fall verschiedene §§ ins Spiel kommen. Habt Ihr da schon Eurem umfassenden Informationsanspruch (§ 80 BetrVG) geltend gemacht, und Euch vom AG erläutern lassen, wie er mit den Daten verfährt, welche Berechnungsgrundlagen er anwendet usw.??

B
Brmitgliedgl

05.03.2016 um 14:53 Uhr

Wenn dann eine zeit fest steht ist diese auf der nächsten Laufkarte bindent!! Also muß diese auch eingehalten werden .Die sind so Knapp bemessen das nicht viel Spielraum bleibt ,meiner Meinung nach Akkord oder wie seht ihr das ?

J
Jakarta

05.03.2016 um 15:58 Uhr

„Die reine Stoppuhrerfassung ist leider ok. Die Frage ist, was dann geschieht.“

OK ist hier überhaupt nichts!

Und vor der Frage, “was dann geschieht“, steht erst einmal die Frage: „was warum wie wann geschieht“ § 87 Abs. 1 Nr. 6 (grenzwertig), 10 und 11 BetrVG

BAG Beschl. v. 16.04.2002, Az.: 1 ABR 34/01

W
Widder

07.03.2016 um 13:54 Uhr

Die Ermittlung von Zeitvorgaben müssen von einem dementsprechend geschulten MA, oder von einem externen Qualifiziertem Unternehmen gemacht werden. Dazu ist aber eine BV dringend notwendig. Hierbei sind sehr viele Dinge zu beachten; dazu gehören u.a.

  • Die Höhe der Persönlichen und Sachlichen Verteilzeit
  • Wie und mit was wird gemessen (Technik)
  • Wieviele MA werden mit den gleichen Voraussetzungen gemessen (REFA geht von 10 MA unterschiedlichen Alters aus, )
  • Wie hoch ist der durchschnittliche Leistungsgrad ( Beurteilungskriterien festlegen)
  • u.v.m.

Vor der Zeitaufnahme muss erstmal eine Ablaufstudie gemacht werden.

Ihr solltet dringend einen Fachmann zu Rate ziehen, und eine BV erarbeiten, ansonsten bekommt ihr auf die Dauer ein riesiges Problem.

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