Erstellt am 22.03.2016 um 09:25 Uhr von gironimo
Für das Nichtstun wirst Du so bezahlt, als hättest Du was getan.
Siege auch Stichwort: Annahmeverzug § 615 BGB
Erstellt am 23.03.2016 um 06:38 Uhr von Traxx
Vielen Dank für Eure Mühe!
Es macht einen Unterschied etwas sinnvolles zu tun, oder die Arbeitszeit nur "abzusitzen "!
Die Fürsorgepflicht des AG geht sicherlich auch soweit das Arbeitsmaterial zur Verfügung zu stellen, so das sich die Gesundheit nicht verschlechtert!
Ich fahre einen Dienstwagen OHNE Servolenkung!
Meine körperlichen Beschwerden gehen soweit mich temporär, regelmäßig in Behandlung zu lassen !
Kopfschmerzen bis hin zur Migräne!
In wie weit ist dort die Sorgfaltspflicht des Arbeitgeber geregelt ???
Ich bin ratlos!!
Danke an Euch und ein gesunden Stress wünsche ich Euch