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"Aus- und Absitzen" der Arbeitszeit

T
Traxx
Jan 2018 bearbeitet

Wenn der Arbeitgeber keine Arbeit verteilt und zur Verfügung stellt ! Wie liegt die Verantwortung mit der dann offene Arbeitszeit umzugehen!? Wird dann für das "nichts tun" bezahlt !!? Eine einzelne Stundenabrechnung findet nicht statt

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

22.03.2016 um 10:25 Uhr

Für das Nichtstun wirst Du so bezahlt, als hättest Du was getan.

Siege auch Stichwort: Annahmeverzug § 615 BGB

T
Traxx

23.03.2016 um 07:38 Uhr

Vielen Dank für Eure Mühe! Es macht einen Unterschied etwas sinnvolles zu tun, oder die Arbeitszeit nur "abzusitzen "! Die Fürsorgepflicht des AG geht sicherlich auch soweit das Arbeitsmaterial zur Verfügung zu stellen, so das sich die Gesundheit nicht verschlechtert! Ich fahre einen Dienstwagen OHNE Servolenkung! Meine körperlichen Beschwerden gehen soweit mich temporär, regelmäßig in Behandlung zu lassen ! Kopfschmerzen bis hin zur Migräne! In wie weit ist dort die Sorgfaltspflicht des Arbeitgeber geregelt ???

Ich bin ratlos!!

Danke an Euch und ein gesunden Stress wünsche ich Euch

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