"Aus- und Absitzen" der Arbeitszeit
Wenn der Arbeitgeber keine Arbeit verteilt und zur Verfügung stellt ! Wie liegt die Verantwortung mit der dann offene Arbeitszeit umzugehen!? Wird dann für das "nichts tun" bezahlt !!? Eine einzelne Stundenabrechnung findet nicht statt
Community-Antworten (2)
22.03.2016 um 10:25 Uhr
Für das Nichtstun wirst Du so bezahlt, als hättest Du was getan.
Siege auch Stichwort: Annahmeverzug § 615 BGB
23.03.2016 um 07:38 Uhr
Vielen Dank für Eure Mühe! Es macht einen Unterschied etwas sinnvolles zu tun, oder die Arbeitszeit nur "abzusitzen "! Die Fürsorgepflicht des AG geht sicherlich auch soweit das Arbeitsmaterial zur Verfügung zu stellen, so das sich die Gesundheit nicht verschlechtert! Ich fahre einen Dienstwagen OHNE Servolenkung! Meine körperlichen Beschwerden gehen soweit mich temporär, regelmäßig in Behandlung zu lassen ! Kopfschmerzen bis hin zur Migräne! In wie weit ist dort die Sorgfaltspflicht des Arbeitgeber geregelt ???
Ich bin ratlos!!
Danke an Euch und ein gesunden Stress wünsche ich Euch
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
BV Pausenzeiten Stress mit AG
ÄlterHallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di
Arbeiten für den BR
ÄlterHallo Leute.! Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit in Sachen BR Arbeit. Ich habe speziele Fragen die mir nur ein Gewerkschaft Anwalt Beantworten kann. Es geht um Fragen bezüglich Tarifvert
Arbeitszeit von Betriebsräten
ÄlterMoin, lange habe ich überlegt, wie ich die Frage formulieren soll. Da aber so viele, auch seltsame Anwandlungen im Schreiben des Rechtsanwaltes der Geschäftsführung sind, sehe ich mich gezwungen den
Vertsehe unseren MTV NICHT SO GANZ
ÄlterWas steht den AN den jetzt zu? --------------------------------------------------------------------------- MTV SAGT: §2 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunde