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Darf man zum Schichtwechsel gehen? Wenn dieser vor Ende der Arbeitszeit erfolgt

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PierrePeter
vor 9 Tagen bearbeitet

Bei uns kommt die Folgeschicht i.d.R. 5-15 min früher für eine Schichtübergabe - sobald die Folgeschicht übernommen hat kann man technisch nicht mehr weiterarbeiten, da immer nur 1 Person an einem Arbeitsplatz arbeiten kann.

Muss ich jetzt meine Zeit bis zum offiziellen Schichtende absitzen oder kann ich gehen solbald mein Kollege übernommen hat?

222011

Community-Antworten (11)

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celestro

25.04.2026 um 15:09 Uhr

solche Dinge sollten in einer BV geregelt werden. Aber wieso übernimmt die Folgeschicht eigentlich 5-15 Minuten früher? Kann man mit den Kollegen nicht reden, das man halt erst "zur richtigen Zeit" übernimmt?

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alraune

25.04.2026 um 16:34 Uhr

Wenn man seine Zeit genau erfasst, wann man gegangen ist, dann dürfte nichts dagegen sprechen früher zu gehen. Wenn man aber nicht früher gehen möchte, dann bleibt man eben bis zum Ende seiner Arbeitszeit. Wer immer auch früher kommt, man ist doch nicht verpflichtet gleich mit der Übergabe anzufangen. Entweder spricht man mit den zu Früh kommenden, dass man das nicht will, oder die warten dann eben so lange bis ihre Arbeitszeit offiziell beginnt.

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PierrePeter

25.04.2026 um 17:23 Uhr

@celesto. Hab nach einer BV diesbezüglich gesucht aber nichts gefunden. Bei uns kommt wegen dem Übergabegespräch jeder früher und übernimmt nach diesem den Arbeitsplatz.

@alraune wir stempeln nicht. Also hat weder macht weder der jenige der früher kommt, noch der der früher geht was davon.

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celestro

25.04.2026 um 18:23 Uhr

@PierrePeter

Wie machen das denn die anderen Kollegen? Bleiben sie? Gehen sie? Oder teils / teils?

Gibt es einen Betriebsrat?

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alraune

26.04.2026 um 16:03 Uhr

@PierrePeter. Wir stempeln auch nicht. Wir haben erfassen unsere Abweichungen auf Papier und geben diese am Monatsende in die Personalabteilung. So wie ich das verstehe, habt ihr keine Übergabezeiten und deshalb kommt eine Schicht vor der Arbeitszeit für die Übergaben ? Hier wäre es gut den Betriebsrat mit ins Boot zu holen , habt ihr keinen gründet einen.

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PierrePeter

26.04.2026 um 21:59 Uhr

Danke für eure Antworten. Ein Freund hat mir jetzt den Hinweis gegeben, dass unsere nicht vorhandene Zeiterfassung nicht EU konform wäre, da wir ca 2500 Mitarbeiter haben.

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XYZ68

27.04.2026 um 09:31 Uhr

Mittlerweile muss der Arbeitgeber die Zeiten erfassen.

Die Frage bleibt aber, ob ihr einen Betriebsrat habt. Und ansonsten, was es für Regelungen / Anweisungen es dazu vom Arbeitgeber gibt.

Gibt es Regelungen zur Schichtübergabe? Ab wann zählt die Arbeitszeit. Bis wann zählt die Arbeitszeit?

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ganther

29.04.2026 um 19:10 Uhr

die nicht vorhandene Zeiterfassung löst das Problem aber nicht. Der AG zahlt für x Stunden und kann zunächst auch erwarten, dass man so lange im Betrieb ist. Daher käme es darauf an, was durch BV geregelt ist oder wenn nicht vorhanden, was hier der AG vorgibt. Der AG sollte eigentlich ja nichts dagegen haben, dass man dann geht. Daher frag entweder deinen BR oder deinen AG und nicht hier im Forum ;)

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PierrePeter

01.05.2026 um 22:18 Uhr

Danke schon mal für eure Antworten. Der BR sagt die Arbeirszeit wird ja über den Dienstplan erfasst und man könne Abweichungen melden.

Wisst ihr ob man ein Recht hat zu stempeln? Dann kömnte man früher zur Ablöse kommen und auch gehen weil ja alles erfasst würde.

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BR_Vorsitz_2025

08.05.2026 um 09:09 Uhr

Bei uns ist die Schichtübergabe in einer BV geregelt.

Schichtablösung erscheint immer 10 min vor Schichtende. Frühschicht endet NACH der Übergabe um 14:00 Uhr

Spätschicht fängt ,ganz offiziell um 13:50 Uhr an und hat 21:50 Feierabend 😊

Ein bzw Ausstempeln erfolgt dann jeweils zum Beginn bzw Ende.

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