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BR und ASA Sitzung

H
Henker
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen Da unser Betrtiebsrat noch sehr jung ist ( noch keine Schulung 1x1 gemacht ) hab ich ne Paar Fragen wo Ihr mir vielleicht helfen könntet. und zwar Thema ASA Sitzung da ja 2 dran teilnehmen müssen und diese Sitzung bei und noch vor der Schulung statfindet gehts mir um folgendes : wenn bei der Sitzung eine Begehung der GF und des externen Sicherheitbeauftragten stattfindet müssen die BR Mitglieder mit oder kann die GF sie ausschließen ? und das 2. wäre wenn die GF was beschließt bei der Sitzung "wo der BR Mitspracherecht hat" wie verhält sich das müßten die BR Mitglieder gleich was dazu sagen bzw Entscheidungen treffen oder müßte die GF den BR vor der Sitzung informieren ( zwecks Abstimmung usw)

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Community-Antworten (3)

E
EightBall

21.03.2016 um 09:10 Uhr

Ihr solltet zuerst die Schulung machen, ja. Da sehe ich sonst zu viel was ihr nicht wisst aber wissen müsst. Was hilft es euch wenn wir euch sagen, ihr dürft bei der Begehung dabei sein, und ihr wisst gar nicht wie man das durchsetzt.

Z
Zappelmann

21.03.2016 um 10:25 Uhr

a) Sicherheitsbeauftragte sind nicht extern, sondern aus der Belegschaft zu bestimmen. Was Du meinst, ist wahrscheinlich die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die extern sein kann.

b) Das Ergebnis ist ein Protokoll, in dem Versäumnisse aufgelistet werden, mit Terminen zur Abstellung und der Verantwortlichkeit.

c) Wie kann der BR Versäumnisse aufzeigen, wenn er bei der Begehung nicht dabei ist? Der gesamte ASA nimmt an der Begehung teil, da wird niemand ausgeschlossen!

d) Entscheidungen des Betriebsrats bedürfen eines Beschlusses. Der wird niemals im Beisein Fremder gefasst, gleich gar nicht der Geschäftsführung.

Der ASA ist nicht ein Gremium der Geschäftsführung, sondern dient der allumfassenden Sicherheit der Mitarbeiter. Schaut euch mal an, wer alles GLEICHBERECHTIGT Mitglied ist, dann dürfte das etwas klarer werden.

Viel Erfolg

G
gironimo

21.03.2016 um 10:53 Uhr

Man beachte auch § 9 Arbeitssicherheitsgesetz

müßten die BR Mitglieder gleich was dazu sagen<

Ja - dazu was sagen sollten sie schon. Zumindest darauf hinweisen, dass zu dem einen oder anderen Punkt der BR in der Mitberstimmung ist und daher der BR erst einen Beschluss herbei führen muss - (oder was auch immer)

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