Während der letzten Amtszeit hatten wir einen super arbeitenden ASA... immer auf dem neuesten Stand und auch fleißig Seminare besucht. Bei der jetzigen Wahl hat nur einer der beiden Kandidaten den ,, Sprung '' in den BR geschafft ( durch Listenwahl ) , der zweite Kandidat ist erstes Ersatzmitglied auf deren Liste. In unserer 2. Betriebsratssitzung waren ALLE !!! 7 ordentlichen BR'ler damit einverstanden, dass Kandidat2 ( ich nenn ihn mal so ) weiterhin im ASA bleibt. Auch der Arbeitgeber ist damit einverstanden, immerhin sind diese beiden TOPP !!! informiert und auf neuestem Stand. Somit sparen wir ja immense Kosten, da ein komplett neuer ASA wieder alle Seminare besuchen müsste und sich in die nicht allzu kleine Problematik einarbeiten müsste... Nun meine Frage. Ein jetziges Vollmitglied stört es plötzlich, dass ein Ersatzmitglied im ASA ist, im Gesetz haben wir nichts gefunden, was dies nicht zulässt... Also: Darf ein Ersatzmitglied im ASA sein ?
bitte, wenn es die gibt, mit § ... vielen Dank