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Ersatzmitglied im ASA ?

A
Alltagsheldin63
Sep 2020 bearbeitet

Während der letzten Amtszeit hatten wir einen super arbeitenden ASA... immer auf dem neuesten Stand und auch fleißig Seminare besucht. Bei der jetzigen Wahl hat nur einer der beiden Kandidaten den ,, Sprung '' in den BR geschafft ( durch Listenwahl ) , der zweite Kandidat ist erstes Ersatzmitglied auf deren Liste. In unserer 2. Betriebsratssitzung waren ALLE !!! 7 ordentlichen BR'ler damit einverstanden, dass Kandidat2 ( ich nenn ihn mal so ) weiterhin im ASA bleibt. Auch der Arbeitgeber ist damit einverstanden, immerhin sind diese beiden TOPP !!! informiert und auf neuestem Stand. Somit sparen wir ja immense Kosten, da ein komplett neuer ASA wieder alle Seminare besuchen müsste und sich in die nicht allzu kleine Problematik einarbeiten müsste... Nun meine Frage. Ein jetziges Vollmitglied stört es plötzlich, dass ein Ersatzmitglied im ASA ist, im Gesetz haben wir nichts gefunden, was dies nicht zulässt... Also: Darf ein Ersatzmitglied im ASA sein ? bitte, wenn es die gibt, mit § ... vielen Dank

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Community-Antworten (8)

W
wdliss

15.05.2018 um 15:21 Uhr

Nach § 11 ASiG endsendet der BR "zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern". Hier sind also keine Ersatzmitglieder möglich. Möglich wäre noch die Teilnahme als "Fachkraft für Arbeitssicherheit". Ist dann halt nur die Frage ob der AG ihn/sie dazu mit allen Konsequenzen ihn/sie dazu ernennen möchte.

C
celestro

15.05.2018 um 15:24 Uhr

Ersatzmitglieder können im allgemeinen kein Mitglied von Ausschüssen sein, da Sie ja nur nachrücken, wenn Sie ein BRM vertreten.

"Die weiteren Ausschussmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt."

§ 27 Abs. 1 Satz 3 BetrVG in Verbindung mit § 28 BetrVG. Und aus dem Satz ergibt sich einfach, daß ein eBRM nicht gewählt werden kann, weil es eben nur im Vertretungsfall zum BRM wird.

E
Ernsthaft

15.05.2018 um 22:57 Uhr

„Nach § 11 ASiG endsendet der BR "zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern". Hier sind also keine Ersatzmitglieder möglich.“

„!Ersatzmitglieder können im Allgemeinen kein Mitglied von Ausschüssen sein, da Sie ja nur nachrücken, wenn Sie ein BRM vertreten.“

So pauschal wie hier dargestellt sollte man es nicht unbedingt behandeln. Ein darüber nochmals ernsthaft Nachdenken könnte hinsichtlich einer korrekten Aussage auch nicht schaden.

So bestimmt z. B. § 11 ASiG überhaupt nichts, sondern gibt lediglich eine in der Verantwortung des AG liegende Norm vor. Dem BR lediglich ein Recht zur Teilnahme. Eine Mitbestimmung besteht auch nur in eingeschränkter Form.

@Celestro § 27 Abs. 1 Satz 3 BetrVG in Verbindung mit § 28 BetrVG greift auch nicht in allen Fällen. So müssen nicht immer Ausschussmitglieder gewählt werden. In dem ein oder anderem Fall handelt es sich lediglich um eine Entsendung. Was bei einem ASA z. B. der Fall ist. Wer mag, darf dem natürlich auch eine Wahl vorschalten. Zwingend ist es aber nicht.

C
celestro

15.05.2018 um 23:00 Uhr

"Dem BR lediglich ein Recht zur Teilnahme."

In Ordnung ... und kann ein eBRM hier als BR-Mitglied teilnehmen ?

E
Ernsthaft

15.05.2018 um 23:09 Uhr

Sorry, habe während du hier etwas geschrieben hast, meines noch ergänzt.

Ja, da es im Nachrückzeitraum kein Ersatzmitglied, sondern fast vollwertiges Mitglied ist, kann es auch in ein paar Ausschüsse entsendet werden. Die Betonung liegt hier auf "entsenden" und nicht Wählen. Ergo, überall dort wo eine Entsendung vorgesehen ist, kann man ein Ersatzmitglied bei Nachrücken auch einsetzen. Beim ASA kann man das in einer mit dem AG zu beschließenden GO sogar schriftlich vereinbaren. So zumindest Fitting und ein paar Richter vom LAG Nds. und BAG. Und da es hier einige Ausschussmöglichkeiten gibt, die nicht unbedingt an einem BR festmachen, ist die Auswahl hier auch nicht unbedingt klein.

M
Moreno

16.05.2018 um 01:39 Uhr

Ernsthaft neee Lachhaft! Ein fast vollwertiges Mitglied...so ein Quark habe ich noch nie gelesen!

P
paula

16.05.2018 um 18:09 Uhr

jetzt werden hier Äpfel mit Birnen in die Luft geworfen und dann wahllos aufgefangen... bei manchen Leuten ein bekanntes Phänomen....

B
BrauseBär

17.05.2018 um 20:57 Uhr

Sorry, aber wenn ich Probleme mit div. Auslegungen und Zuordnungen habe, sollte ich besser den Mund halten!

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