Erstellt am 19.03.2016 um 14:38 Uhr von gironimo
gilt außerdem ein Tarifvertrag?
Grundsätzlich:
Samstag ist Werktag. Ist er frei, kann man auch sagen, dass es der Ersatzruhetag für Sonntag ist - wenn man als BR da mitspielt.
>Ist es nicht so, das man nach 5 oder 6 Arbeitstagen einen freien Tag haben sollte? <
Sicher - SOLLE - heißt ja nicht muss.
Als BR würde ich dem AG ein Konzept vorlegen, das so aufgebaut ist - und entsprechend verhandeln.
Erstellt am 19.03.2016 um 20:59 Uhr von Globus
"Hallo Ihr Wissenden"
wie ich sowas hasse...
ansonsen siehe gironimo
Erstellt am 19.03.2016 um 21:21 Uhr von brmia
>gironimo<
Wir haben keinen Tarifvertrag.
Muß man einen freien Tag haben nach 5 oder 6 Arbeitstagen?
>Globus<
Wer hier im Forum antworten kann, ist ein "Wissender".
Erstellt am 20.03.2016 um 10:32 Uhr von gironimo
Das ArbZG ist löchrig wie ein Schweizer Käse.
Wenn Ihr bisher 12 Tage am Stück gearbeitet habt, gehe ich davon aus, dass Ihr auch die Genehmigung zur Sonntagsarbeit habt. Aber auch sonst - jede Menge Ausnahmeregeln (siehe §§ 9-13 ArbZG). Dazu müsste man also mehr zu Eurem Betrieb wissen. Auf jeden Fall ist es durchaus möglich, mehr als 6 Tage am Stück zu arbeiten.
Als BR würde ich aber dabei nicht nur auf die gesetzlichen Mindestnormen schauen. (Wenn ansonsten kein Tarif zu beachten ist,) seit Ihr ja in Eurer Mitbestimmung frei darin, mit dem Arbeitgeber auszuhandeln, wie unter Berücksichtigung z.B. des Themas Familie und Beruf, die Arbeitszeit bei Euch verteilt wird. Ihr braucht überzeuigende Argumente - das sind nicht (nur) Paragraphen - und Verhandlungsgeschick.