Betriebsbedingte Minusstunden ?
Hallo Zusammen.
Ich habe in de, Unternehmen in dem ich als BR-Mitglied bin aktuell folgendes Problem. Wir haben Aktuell recht wenig Arbeit und wenig Personal durch hohen Krankenstand.
Wir sind ein 3 Schichtbetrieb, Frühschicht 5 Tage, Mittagschicht 5 Tage und Nachtschicht 4 /ein Minus-Stunden Tag . Regelarbeitszeit 37,4/40 Stunden Sprich knapp 2 stunden gehen aufs Zeitkonto in der Woche.
Einer meiner Kollegen ist vor kurzen aus seiner Regulären Nachtschichtwoche für einen anderen Kollegen die kommende Woche erneut auf Nachtschicht eingesprungen. Dies war betriebsbedingt von den Vorgesetzten so angeordnet. Der Kollege ist dem auch nachgekommen, hat allerdings durch die 2. Woche Nachtschicht jetzt das zweite mal minus stunden bekommen. Seine und meine Frage, ist das so zulässig ? Die erste Nachtschichtwoche ist ok, das ist so vereinbart das die Sonntage Aktuell nicht gemacht werden, aber die zweite Woche war quasi unfreiwillig... Muss ihm der AG die Stunden gutschreiben nach § 615 BGB? Schonmal vielen Lieben Dank.
Community-Antworten (1)
08.02.2023 um 09:38 Uhr
§615 BGB ist ja ziemlich eindeutig formuliert im Hinblick auf angeordnete Minusstunden.
Interessant wäre, ob Ihr eine BV zur Arbeitszeit abgeschlossen habt, und ob dort derartige Regelungen enthalten sind.
Ist das der Fall, muss man berücksichtigen, dass eine BV nach dem Stufenaufbau des Arbeitsrechts kein nationales Recht brechen darf. Dann hättet Ihr Redebedarf.
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