Arbeitszeit
Hallo liebes Forum,die Mitarbeiter der Spätschicht (14:00-22:00 Uhr) werden zu einer Schulung auf dem Betriebsgelände ab 8:30 Uhr geladen. Die Schulung wird keine 8 Stunden dauern und die eigentliche Mittagschicht von ihnen wird durch andere Kollegen abgesichert. Jetzt meine Fragen, müssen die Schulungskollegen 8 Stunden (wie ihre eigentlich im Schichtplan geplante Mittagschicht) oder 8,5 Stunden wie die Tagschicht erbringen? Zur Erklärung, die reelle Tagschicht in unserem Betrieb muss von 7:00 bis 15:30 Uhr arbeiten.
Community-Antworten (3)
16.03.2016 um 14:02 Uhr
Diese Frage klärt Ihr im Zuge Eurer Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit und der Mitbestimmung bei Qualifizierung mit dem AG. Dabei kann die Position des BR eigentlich nur sein, dass die Schulung gleichzusetzen ist, wie eine volle Schicht.
17.03.2016 um 00:29 Uhr
Und außerdem sollte der BR darauf achten, dass die Ruhezeit eingehalten wird. Falls diese Schulung nicht nach einem freien Tag ist, darf sie nicht vor 9:00 anfangen oder die vorhergehende Spätschicht muss für die Kollegen bereits um 21:30 enden und auch da sollte darauf geachtet werden, dass die Kollegen keine Arbeitszeit verlieren
18.03.2016 um 21:33 Uhr
Es ist hier auch das ArbZG zu beachten. Da an einem Arbeitstag höchstens 10 Stunden gearbeitet werden darf, durfte die Schulung nicht vor 11:30 beginnen.
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