Erstellt am 16.03.2016 um 13:02 Uhr von gironimo
Diese Frage klärt Ihr im Zuge Eurer Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit und der Mitbestimmung bei Qualifizierung mit dem AG. Dabei kann die Position des BR eigentlich nur sein, dass die Schulung gleichzusetzen ist, wie eine volle Schicht.
Erstellt am 16.03.2016 um 23:29 Uhr von SowieSo
Und außerdem sollte der BR darauf achten, dass die Ruhezeit eingehalten wird. Falls diese Schulung nicht nach einem freien Tag ist, darf sie nicht vor 9:00 anfangen oder die vorhergehende Spätschicht muss für die Kollegen bereits um 21:30 enden und auch da sollte darauf geachtet werden, dass die Kollegen keine Arbeitszeit verlieren
Erstellt am 18.03.2016 um 20:33 Uhr von Onkel
Es ist hier auch das ArbZG zu beachten. Da an einem Arbeitstag höchstens 10 Stunden gearbeitet werden darf, durfte die Schulung nicht vor 11:30 beginnen.