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Samstags Arbeit

Q
Quwerkopf
Jan 2018 bearbeitet

Unsere GL sagt es muß jeden Samstag gearbeitet werden. Dieses ist nicht mit BR besprochen. Kann die GL das so machen?

1.39201

Community-Antworten (1)

C
Challenger

12.03.2016 um 01:41 Uhr

Hallo, nein, darf die GL nicht. Die Arbeit am Samstag unterliegt nach §87 Abs.1 Nr.2 BetrVG dem zwingenden MBR des BR, es sei denn, für Eueren Betrieb gelten anderslautende gesetzliche Regelungen oder tarifliche Bestimmungen.

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