Samstags Arbeit
Unsere GL sagt es muß jeden Samstag gearbeitet werden. Dieses ist nicht mit BR besprochen. Kann die GL das so machen?
Community-Antworten (1)
12.03.2016 um 01:41 Uhr
Hallo, nein, darf die GL nicht. Die Arbeit am Samstag unterliegt nach §87 Abs.1 Nr.2 BetrVG dem zwingenden MBR des BR, es sei denn, für Eueren Betrieb gelten anderslautende gesetzliche Regelungen oder tarifliche Bestimmungen.
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