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Samstagsarbeit - ist das nun ein Antrag auf Mehrarbeit oder eine Änderung der allgemeinen Arbeitszeit?

B
Batschen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr lieben, ich hab mal wieder ne frage... folgende sätze standen in einer e-mail der GL an uns:

...Auch für die künftigen Samstage wird an dieser Stelle wieder Samstags-Arbeit beantragt....bei Kunden XY wird von diesem generell Samstags-Arbeit erwartet, da nur Samstags die Geräte hauptsächlich repariert werden können... Für die Samstags-Arbeiten, die ich hiermit beantrage, stehen wechselhaft Herr X, Herr X, Herr X und Herr X zur Verfügung.

ist das nun ein antrag auf Mehrarbeit oder eine änderung der allgemeinen arbeitszeit. und wenn gibt es in dem fall eine frist zu beachten?? ein unwissender Batschen p.s. bitte keinen hinweis auf fehlende schulungen...wir sind dabei, können aber nicht alle schulungen sofort machen :-)

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Community-Antworten (1)

M
Mona-Lisa

25.07.2008 um 12:37 Uhr

@batschen, euer AG macht es sich schon einfach! Macht 'n "re" mit dem Hinweis, dass der Betriebsrat darüber beraten wird, wenn der Überstundenantrag vorliegt!

Das hat mit einer Änderung der Arbeitszeit nicht's zu tun..........

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