Hallo zusammen ,
Wir sind in einem mittelständischen metallverarbeitenden Betrieb . Wir haben folgendes Problem mit der GL. Wir sind tariflich nicht gebunden . Für sogenannte Produktionshelfer ist unser Mindestlohn 10 Euro . Nun möchte die GL einen angehenden Studenten vor Beginn des Studiums für einen Zeitraum von 5 Monaten für den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro einstellen .
Wir haben durch unser Mitbestimmungsrecht dagegen gestimmt mit dem Hinweis der Gleichberechtigung und des Hinweises auf den Betriebsfrieden .Wir haben schriftlich darauf hingewiesen das die GL durch das Arbeitsgericht die Entscheidung des BR ersetzen kann . Daraufhin gab es in kurzes Gespräch des Geschäftsführers mit dem BR Vorsitzenden indem unmissverständlich klar gemacht wurde das der Student auf jeden Fall für 8.50 Euro eingestellt wird . Jetzt stehen wir vor der Frage : Ist unsere Ablehnung rechtens und wenn ja wie gehen wir vor wenn der Student ohne unsere Zustimmung Anfang April vor der Matte steht
Über eure Mitteilungen würde ich mich freuen
MfG
blackman