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Arbeitgeber umgeht Mindestlohn, BR nicht informiert

B
Burkhardt
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

Unser Arbeitgeber versucht den Mindestlohn zu umgehen, indem er Briefzusteller (mit Mindestlohn) als Zeitungszusteller führen will !!! Wir sind ein privater Briefzustelldienst in einer mittelgroßen Stadt, der in den letzten 6 Jahren relativ erfolgreich gewesen ist und mitlerweile die Post der wichtigsten Behörden etc. zustellt. Der Verdienst ist ordentlich, liegt zumindest nicht unterm Mindestlohn (9,80 Zustellung, 8,40 Sortierung) und die Qualität der Zustellung anerkanntermaßen auf hohem Niveau. Wie bei so vielen privaten Zustelldiensten sind wir die Tochter eines großen Zeitungsverlages. Da wir wohl höhere Kosten als andere private haben, wohlgemerkt keine höheren Kosten als die Post, mit der wir einzig in unserer Stadt konkurrieren, will die Geschäftsführung vehement Kosten sparen, die sie v.a. durch sachliche und materielle Fehlinvestitionen andernorts selbst verursacht hat. Sie möchte das unter Umgehung des Mindestlohns machen. Dazu will sie alle befristeten Arbeitsverhältnisse nicht verlängern, es handelt sich um die von 36 von 143 Zustellern. Sie möchte diese , weil sie diese eben auch braucht, weiterbeschäftigen, aber nicht innerhalb unseres Briefdienstes, sondern innerhalb der Fa. der Zeitungszusteller, und ihnen dann nur noch 8 bzw. 7,50 € zahlen. Die ersten Verträge laufen in 2 Wochen aus, die Zusteller wurden -grob- über alles informiert, wir als Betriebsrat überhaupt nicht !!! Aus unserer Firma werden -nach und nach- 30 % der Arbeitnehmer ausgegliedert, damit auch aus unserem Einflussbereich, und der AG macht dies ohne den BR einzuschalten !!! Interessant ist noch, dass unserem Betriebsratsvorsitzenden, der auch ein befristetes Arbeitzsverhältnis hatte, gerade ein unbefristeter untergeschoben wurde ! Also hat der AG hier mit seinem Prinzip gebrochen. Inwiefern können wir als BR noch tätig werden ? Wir wollen zumindest, dass diejenigen, deren Verträge in Kürze auslaufen (in der Regel gehen/gingen die Verträge bisher reibungslos in unbefristete über) und die so kurzfristig über die neuen Gegebenheiten informiert wurden, eventuell noch zu uns (in die bessere Bezahlung) rüberwechseln können.

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Community-Antworten (3)

D
DerAlteHeini

05.07.2009 um 01:27 Uhr

Burkhardt Wenn der BR seine Rechte nicht auch mit Hilfe der Gerichte durchsetzen will, dann muss er eben zusehen wie der AG nach seinem Gusto die Geschäft führt.

Hat eine Person den Mut, so hat er die Möglichkeit den Zoll über die neue Vertragsgestaltung der Briefzusteller zu informieren. Wenn Briefzusteller vertraglich zu Zeitungszustellern gemacht werden um selbst noch den zustehenden Mindestlohn zu umgehen, diese aber in Wirklichkeit die Voraussetzungen der Briefzusteller erfüllen, dürfte es sich hierbei um das Vorsätzliche hinter ziehen von Steuern und Sozialabgaben handeln. Ich glaube nicht, dass der Verantwortliche weiß, auf welch gefährlichem Eis er sich da bewegt. Der Zoll hat eine entsprechende "Hotline" eingerichtet, bei der man auch die Hinweise anonym abgeben kann. Die Hinweise sollten detailliert und nachvollziehbar sein, dann werden die Jungs auch aktiv.

B
Burkhardt

05.07.2009 um 12:14 Uhr

Wir sind nicht ängstlich und sind bereit auch den Weg über den Zoll zu gehen. Ich habe aber eine grundsätzliche Frage: Der AG hat einige Arbeitnehmer/Briefzusteller, deren Verträge in den nächsten Wochen auslaufen, -wie beschrieben- erst jetzt darüber informiert, dass sie in unserer Firma nicht übernommen werden, aber einen Vertrag des Zeitungsverlags, des Mutterkonzerns angeboten bekommen, wodurch sie dieselbe Arbeit unter ungünstigeren Bedingungen weiterführen können. Wie können wir als BR, denen diese fleißigen Zusteller, die fast 2 Jahre -befristet- für unsere Firma tätig waren, noch helfen ? Unsere Zuständigkeit hört ja mit Auslaufen ihrer Verträge -leider- auf.

D
DonJohnson

05.07.2009 um 12:25 Uhr

Burkhardt Ich weiß, dass ihr nicht änglich seid - ich glaube ich kenne euren Laden relativ gut.

Das mit dem Zeitungsverlag ist eine "übliche" Vorgehensweise in der Branche um den Mindestlohn nicht zu zahlen. Ein Patentrezept ngibt es nciht, es sei denn, dass in jedem Gewerbe ein Mindestlohn gilt - Apropos - es sind bald wieder Wahlen, vielleicht kann dasa was ändern an eurer Situation - wir hier können da nciht wirklich helfen - nur indem auch wir die richtigen (oder vermeidlich richtigen) wählen.

Gruß DJ

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