Mindestlohn ab 01.10.22
Hallo! Ich habe mal ein Anliegen. Wir sind ein Unternehmen mit einen 9-köpfigen Betriebsrat und tarifgebunden mit einer Gewerkschaft. Nun ist es so, dass bei uns 3 Lohngruppen angeglichen werden müssen, um auf den Mindestlohn zu kommen. Wenn das so geschehen ist, ist der Abstand zur nächsten Lohngruppe nur einige Cent. Deswegen möchte der AG jede Lohngruppe, die bereits über dem Mindestlohn liegt, um das gleiche Geld „aufstocken“, wie die Differenz zwischen unterster Lohngruppe und den 12,00 € Mindestlohn ist, damit es keine Unruhe unter den Mitarbeitern gibt. Das heißt, jeder Stundenlohn wird um denselben Betrag erhöht. Es gibt ja kein Recht auf Erhöhung der oberen Lohngruppen bei Angleichung des Mindestlohns und wir finden das als BR,ist ein faires Angebot des Arbeitgebers. Nun zählt unser Tarifvertrag bis Ende Juni nächsten Jahres (kann da erstmals gekündigt werden) und wir haben keine Öffnungsklausel. Kann bzw. muss diese Erhöhung trotzdem von der Gewerkschaft verhandelt werden?
Community-Antworten (1)
17.08.2022 um 16:50 Uhr
Der Arbeitgeber darf freiwillig mehr bezahlen als tariflich vereinbart ist. Über diese übertariflichen Leistungen darf er mit Euch eine Betriebsvereinbarung abschließen.
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