Überstundenvergütung bei Zeitausgleich
Hallo BR Kollegen,
zur Zeit haben wir eine Diskussion um die bezahlten Überstundenzuschläge. Mein Kollege hat (Spätschicht) von 09:30-18:15 Uhr, inkl.Pause, 45 min. Er hat mit dem Werkstattleiter abgesprochen dass er um 11:30 Uhr anfängt. Also 2 Std. Zeitausgleich nimmt. Er arbeitete von 11:30-21:15 inkl. 45 min. Pause. Der Werkstattleiter ist der Meinung dass der Kollege nur eine Überstunde berechnet bekommt. 8 Std. werden normal vergütet. Überstunden 1 und 2 mit 25% Aufschlag. Überstunden 3 und 4 mit 50% Aufschlag. Normaler weise gelten die 2 Std. Zeitausgleich als normal bezahlt. (09:30-11:30) 6 Std. normale Arbeitszeit.(11:30-18:15) inkl. 45 min. Pause = 8 Std. normale Arbeitszeit 2 Std. Überstunden 25% Zuschlag.(18:15-20:15) 1 Std.Überstunde 50% Zuschlag(20:15-21:15) Im Arbeitsvertrag stehen 40 Std. in der Woche, Mo.-Fr. Wie sieht es hier Rechtlich gesehen aus?
Community-Antworten (1)
11.03.2016 um 08:35 Uhr
Was sind das für Abmachungen, wo man morgens 2 Stunden Zeitausgleich abmacht und abends 3 Stunden länger arbeitet? Nach meiner Meinung ist kein Zeitausgleich zustande gekommen und der Werkstattleiter hat recht. Ansonsten könnte ich ja jeden Tag Zeitausgleich zu Beginn vereinbaren und abends gegen großzüzige Aufschläge länger bleiben! Das wird so wohl nicht gedacht sein!
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