Hallo zusammen, wir unterliegen dem TvöD und haben seit vielen Jahren den Mitarbeitern an den beantragten Urlaub noch davor oder dahinter Zeitausgleich verplant - wenn viele Überstunden vorhanden waren. Unsere Teamleitung kam dadurch zu einer 8 wöchigen Abwesenheit. Wurde durch alle vorherigen Bereichsleitung immer genehmigt. Jetzt haben wir eine neue Bereichsleitung die eine Kombination Urlaub und Zeitausgleich nicht genehmigen möchte. Ist das rechtens? Es kam nie zu Engpässen.
Vielen Dank für eure Hilfe
Susanne