Zeitausgleich und Urlaub
Hallo zusammen, wir unterliegen dem TvöD und haben seit vielen Jahren den Mitarbeitern an den beantragten Urlaub noch davor oder dahinter Zeitausgleich verplant - wenn viele Überstunden vorhanden waren. Unsere Teamleitung kam dadurch zu einer 8 wöchigen Abwesenheit. Wurde durch alle vorherigen Bereichsleitung immer genehmigt. Jetzt haben wir eine neue Bereichsleitung die eine Kombination Urlaub und Zeitausgleich nicht genehmigen möchte. Ist das rechtens? Es kam nie zu Engpässen. Vielen Dank für eure Hilfe Susanne
Community-Antworten (5)
09.11.2022 um 10:58 Uhr
Gibt es keine gesetzliche Grundlage für. Wenn muss / sollte so etwas in einem TV oder einer BV geregelt werden. Ich würde den BR oder PR darauf ansprechen.
Wie stellt sich die Bereichsleitung denn den Abbau der Mehrstunden vor? Und was spricht dagegen, dass die Tage dann vor und nach dem Urlaub liegen.
P.S. bei 8 Wochen frei durch Urlaub müssen ja einige Mehrarbeitsstunden angefallen sein. Da könnte der BR/PR auch mal einen Block drauf werfen, warum so viele Stunden überhaupt anfallen
09.11.2022 um 11:00 Uhr
Fragt sie doch einfach nach dem Warum und wo das geschrieben steht. In vielen Köpfen geistert die Vorstellung herum, dass es nicht zulässig sei, Überstundenfrei und Urlaub nahtlos zu verbinden. Eine Quelle dazu habe ich bisher nicht gefunden.
09.11.2022 um 11:08 Uhr
Konsequenz könnte sein BR genehmigt nicht mehr so viele Überstunden. Arbeiten bleibt liegen oder verzögern sich. Heißt weiter es müsste mehr Personal eingestellt werden. Nur steht denen auch Urlaub zu.
09.11.2022 um 11:52 Uhr
evt. liegt da ja auch ein sinnvoller Grund vor, dass die Teamleitung nicht 8 Wochen am Stück das Team ohne TL lassen soll?
Ich frage mich bei solchen Dingen immer: wieso kann man 4 Wochen Überstunden anhäufen und dann 8 Wochen am Stück fehlen? steckt da System hinter? Zumindestens sollte man das hinterfragen, ob das "gezielt" so von der TL geplant ist., damit man 8 Wochen am Stück frei bekommt.
Dann müsste das Team selbst auch solche Überstunden haben?
09.11.2022 um 12:07 Uhr
Diese "Zeitausgleich und Urlaub darf nicht kombiniert werden" kommt mMn wohl vor allem aus den Fällen, wo AN Mo-Do 8 Stunden und Fr. 5,5 Stunden AZ haben und jetzt meinen Mo-Do Urlaub zu nehmen und freitags dann Zeitausgleich um einen Urlaubstag nicht für 5,5 Stunden zu verschwenden. Und das dann auch noch 3-4 Wochen am Stück. Die Regelung die das unterbindet ist, das Urlaub immer zusammenhängend gewährt werden muss. Gegen eine Kombination zusammenhängender Urlaub und Zeitausgleich spricht aber nichts.
Zum Thema Überstunden: Auch ich bin überrascht wie man so viele Stunde anhäufen und dann auch noch "Es kam nie zu Engpässen" schreiben kann.
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