Sonntagsarbeit - Abgeltung durch Zeitausgleich ?
Hallo Habe mal eine Frage wie ist die allg. Regelung bei angewiesener Sonntagsarbeit ? Es ist so das die geleistetetn Überstunden nicht bezahlt werden ,so die Anweisung von der GL.(es werden generell keine Überstunden ausgezahlt) Es kann nur ein Zeitausgleich genommen werden . Wie hoch ist dann der ZA Anspruch bei 8 gearbeitetet Stunden an einem Sonntag ? Gelten hier nur 8h was ungerecht wäre ,oder 12h wenn die Überstunden mit +50 % vergütet würden,oder gar 16 h ?? Danke für Eure Antworten.
Community-Antworten (5)
13.07.2006 um 14:47 Uhr
Gibt es zu den Zuschlägen eine arbeits- oder tarifvertragliche Regelung ? Ist die Arbeit am Sonntag überhaupt zulässig (Zustimmung dur GAA) ?
13.07.2006 um 15:05 Uhr
Ja es gibt eine Tarifvertrag bzw "Betriebsvereinbarungen" (von den ich nichts halte da diese jeder Zeit vom AG einseitig gekündigt werden können ) wo die Vergütung geregelt ist . Aber dadurch das die Vergütung ja eh wegfällt gibt es keine Regelung welchen ZA Anspruch man nun eigentlich erwirbt . Gibt es da eine Übertarifliche Gesetzesgrundlage im Arbeitszeitgesetz oder ä. Irgend wo muß so was doch schon mal geregelt sein wie Sonntagsarbeit abzufeiern ist wenn eine Vergütung nicht in Frage kommt .
Was ist mit GAA gemeint ??
13.07.2006 um 15:14 Uhr
GAA = Gewerbeaufsichtsamt
Gruß
13.07.2006 um 15:17 Uhr
Hallo, bei uns ist es so, dass man bei Freizeitausgleich nur die tarfilichen Zeitzuschläge für die Sonntagsarbeit bekommt, d.h. für eine Stunde muss der AG 1,25 Stunden Freizeitausgleich gewähren. Eine andere Möglichkeit ist, nur die Zuschläge von 25% oder 50% auszuzahlen. Gruß Polli
14.07.2006 um 02:42 Uhr
Guten Abend red-hornet, es gibt keinerlei gesetzliche Regelungen über einen möglichen Ausgleich für Überstunden/Sonntag- oder Feiertagsarbeit usw.!!! Es gibt Tarifverträge, die solche Situationen - vielleicht - regeln. Ansonsten gilt gesetzlich: Arbeitszeit ist Arbeitszeit und die muss bezahlt werden. Es gibt aber keinerlei gesetzliche Regelungen über Zuschläge, Zeitausgleich und dergl. Solche Regelungen gibt es nur in
- Tarifverträgen
- Betriebsvereinbarungen
- individuellen Arbeitsverträgen Gruß otto
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