Erstellt am 13.07.2006 um 12:47 Uhr von Rollie
Gibt es zu den Zuschlägen eine arbeits- oder tarifvertragliche Regelung ? Ist die Arbeit am Sonntag überhaupt zulässig (Zustimmung dur GAA) ?
Erstellt am 13.07.2006 um 13:05 Uhr von red-hornet
Ja es gibt eine Tarifvertrag bzw "Betriebsvereinbarungen" (von den ich nichts halte da diese jeder Zeit vom AG einseitig gekündigt werden können ) wo die Vergütung geregelt ist . Aber dadurch das die Vergütung ja eh wegfällt gibt es keine Regelung welchen ZA Anspruch man nun eigentlich erwirbt .
Gibt es da eine Übertarifliche Gesetzesgrundlage im Arbeitszeitgesetz oder ä. Irgend wo muß so was doch schon mal geregelt sein wie Sonntagsarbeit abzufeiern ist wenn eine Vergütung nicht in Frage kommt .
Was ist mit GAA gemeint ??
Erstellt am 13.07.2006 um 13:14 Uhr von RolfH
GAA = Gewerbeaufsichtsamt
Gruß
Erstellt am 13.07.2006 um 13:17 Uhr von Polli
Hallo, bei uns ist es so, dass man bei Freizeitausgleich nur die tarfilichen Zeitzuschläge für die Sonntagsarbeit bekommt, d.h. für eine Stunde muss der AG 1,25 Stunden Freizeitausgleich gewähren. Eine andere Möglichkeit ist, nur die Zuschläge von 25% oder 50% auszuzahlen.
Gruß Polli
Erstellt am 14.07.2006 um 00:42 Uhr von otto
Guten Abend red-hornet,
es gibt keinerlei gesetzliche Regelungen über einen möglichen Ausgleich für Überstunden/Sonntag- oder Feiertagsarbeit usw.!!! Es gibt Tarifverträge, die solche Situationen - vielleicht - regeln. Ansonsten gilt gesetzlich: Arbeitszeit ist Arbeitszeit und die muss bezahlt werden. Es gibt aber keinerlei gesetzliche Regelungen über Zuschläge, Zeitausgleich und dergl. Solche Regelungen gibt es nur in
- Tarifverträgen
- Betriebsvereinbarungen
- individuellen Arbeitsverträgen
Gruß otto