Hallo
Habe mal eine Frage wie ist die allg. Regelung bei angewiesener Sonntagsarbeit ? Es ist so das die geleistetetn Überstunden nicht bezahlt werden ,so die Anweisung von der GL.(es werden generell keine Überstunden ausgezahlt) Es kann nur ein Zeitausgleich genommen werden . Wie hoch ist dann der ZA Anspruch bei 8 gearbeitetet Stunden an einem Sonntag ?
Gelten hier nur 8h was ungerecht wäre ,oder 12h wenn die Überstunden mit +50 % vergütet würden,oder gar 16 h ??
Danke für Eure Antworten.