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Sonntagsarbeit - Abgeltung durch Zeitausgleich ?

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red-hornet
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Habe mal eine Frage wie ist die allg. Regelung bei angewiesener Sonntagsarbeit ? Es ist so das die geleistetetn Überstunden nicht bezahlt werden ,so die Anweisung von der GL.(es werden generell keine Überstunden ausgezahlt) Es kann nur ein Zeitausgleich genommen werden . Wie hoch ist dann der ZA Anspruch bei 8 gearbeitetet Stunden an einem Sonntag ? Gelten hier nur 8h was ungerecht wäre ,oder 12h wenn die Überstunden mit +50 % vergütet würden,oder gar 16 h ?? Danke für Eure Antworten.

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Community-Antworten (5)

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Rollie

13.07.2006 um 14:47 Uhr

Gibt es zu den Zuschlägen eine arbeits- oder tarifvertragliche Regelung ? Ist die Arbeit am Sonntag überhaupt zulässig (Zustimmung dur GAA) ?

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red-hornet

13.07.2006 um 15:05 Uhr

Ja es gibt eine Tarifvertrag bzw "Betriebsvereinbarungen" (von den ich nichts halte da diese jeder Zeit vom AG einseitig gekündigt werden können ) wo die Vergütung geregelt ist . Aber dadurch das die Vergütung ja eh wegfällt gibt es keine Regelung welchen ZA Anspruch man nun eigentlich erwirbt . Gibt es da eine Übertarifliche Gesetzesgrundlage im Arbeitszeitgesetz oder ä. Irgend wo muß so was doch schon mal geregelt sein wie Sonntagsarbeit abzufeiern ist wenn eine Vergütung nicht in Frage kommt .

Was ist mit GAA gemeint ??

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RolfH

13.07.2006 um 15:14 Uhr

GAA = Gewerbeaufsichtsamt

Gruß

P
Polli

13.07.2006 um 15:17 Uhr

Hallo, bei uns ist es so, dass man bei Freizeitausgleich nur die tarfilichen Zeitzuschläge für die Sonntagsarbeit bekommt, d.h. für eine Stunde muss der AG 1,25 Stunden Freizeitausgleich gewähren. Eine andere Möglichkeit ist, nur die Zuschläge von 25% oder 50% auszuzahlen. Gruß Polli

O
otto

14.07.2006 um 02:42 Uhr

Guten Abend red-hornet, es gibt keinerlei gesetzliche Regelungen über einen möglichen Ausgleich für Überstunden/Sonntag- oder Feiertagsarbeit usw.!!! Es gibt Tarifverträge, die solche Situationen - vielleicht - regeln. Ansonsten gilt gesetzlich: Arbeitszeit ist Arbeitszeit und die muss bezahlt werden. Es gibt aber keinerlei gesetzliche Regelungen über Zuschläge, Zeitausgleich und dergl. Solche Regelungen gibt es nur in

  • Tarifverträgen
  • Betriebsvereinbarungen
  • individuellen Arbeitsverträgen Gruß otto

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