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Überstundenvergütung; die, die Samstags kommen, erhalten einen Überstundenzuschlag, die anderen sollen leer ausgehen - Gleichbehandlung?

W
Wolke40
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Überstundenvergütung. Folgende Situation: Die MA einer Fachabteilung sind aufgrund hohen Arbeitsaufkommen gebeten worden "freiwillige Überstunden" zu leisten. Die meisten haben sich dazu bereit erklärt. Wir unterliegen einem TV, der auch eine Öffnungklausel zur Arbeitszeit zuläßt und der AG hat auch Gebrauch davon gemacht, d.h. wir haben eine BV "Rahmenarbeitszeit" und beinhaltet kurz gesagt, das wir alle ein Arbeitszeitkonto haben und unsere Rahmenarbeitszeit von 6.30 h bis 18.30 h geht. In dieser Zeit gibt es keine Mehrarbeitsvergütung. Allerdings ist es jetzt so, dass einige MA lieber eine Stunde länger im Betrieb bleiben, andere lieber Samstags kommen. Und die, die Samstags kommen, erhalten natürlich einen Überstundenzuschlag, die anderen sollen leer ausgehen. Ist das so rechtens? Auch im Hinblick auf die Gleichbehandlung?

Gruß Wolke

3.93202

Community-Antworten (2)

B
BRneu

11.11.2008 um 21:54 Uhr

Hallo Wolke40,

ich weiß jetzt nicht was eure TV besagt, aber grundsätzlich ist es davon abhängig was eine Überstunde ist. Das Gesetz besagt, das Überstunden die Zeiten sind die über die durch AV, TV, BV geregelte Arbeitszeit hinausgehen. Wenn zum Beispiel eine 40 Stunden Woche geregelt ist, ist alles was mehr als 40 Stunden in der Woche gearbeitet wird Überstunden. Du sprichst hier von Mehrarbeitsvergütung. Mehrarbeit ist von Überstunde zu unterscheiden. Überstunden siehe oben. Mehrarbeit ist all das was über die gesetzliche Höchstarbeitszeit (siehe Arbeitszeitgesetz) hinausgeht. Wenn in eurer BV von Mehrarbeit die Rede ist betrifft das nicht die Überstunden. Das in eurer BV überhaupt so eine Regelung getroffen wurde ist schon mist. Also, wenn dort wirklich Mehrarbeit steht hat das nichts mit dem Begriff der Überstunde zu tun, die wäre dann in der BV nicht geregelt. Aber wenn die Überstunden freiwillig sind, mach doch keine.

Gruß BRneu

C
CalicoJack

12.11.2008 um 16:12 Uhr

Hallo Wolke, da Ihr einem tarifvertrag unterliegt besteht die Möglichkeit, dass es im Tarifvertrag Regelungen (mehrvergütung) Für Arbeiten am Wochenende oder an Feiertagen gibt. Dieses solltest Du mal prüfen.

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