W.A.F. LogoSeminare

Fahrwege Hotel - Niederlassung

S
scottydog
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen , ich und ein paar von meinen Kollegen sind zur zeit von Sonntags bis Freitags für die nächste 3 monaten in ein andere Niederlassung tätig soweit so gut nun ist eine meinen Kollegen die meinung da wir quasi Montage machen das die tägliche fahrt von die Hotel in der Niederlassung und abend zurück als arbeitzeit abgerechnet kann ich hab im Tarif nachgeschaut ( Sped. Niedersachsen) könnte aber nicht finden. danke im voraus für ihren hilfe

1.10801

Community-Antworten (1)

J
Jakarta

10.03.2016 um 20:00 Uhr

Da liegt ihr nicht ganz daneben.

Aber Vorsicht, tariflich kann etwas anderes vereinbart sein. Siehe hierzu das BAG Urt. v. 12.12.2012, Az.: 5 AZR 355/12 und das des LAG Düsseldorf Urt. v. 09.04.2014, Az.: 7 Sa 1158/13

Da hier die erste Betriebsstätte (erste Tätigkeitsstätte) maßgebend ist und erst ab 6 Monaten eine Montagestelle (Baustelle) zu einer solchen wird, gelten hier die ganz normalen Regeln einer auswärtigen Tätigkeit. Aber Achtung! Steuerrechtlich gilt dieses nur für die ersten 3 Monate.

D. h., auch Fahrten von der Montagestelle zum Übernachtungsort und von dort zur auswärtigen Arbeitsstelle sind als Arbeitszeiten anzusehen.

Siehe hierzu einmal das BFH-Urteil vom 11.07.2013, BFH/NV 2014, 147 und das des FG Münster, Urteil vom 14.09.2013, DStRE 2013, 1287

Dass hierbei auch ein Versicherungsschutz besteht, sagt das Urteil des BSG v. 18.03.2008 – B 2 U 13/07 R)

Nachtrag:

Wenn ihr als Fahrer in einer anderen NL tätig seit, gilt für euch die EU VO 561/2006. Dann sind auch Fahrtzeiten vom Übernachtungsort zum Fahrzeug Arbeitszeiten im Sinne dieser VO.

Ihre Antwort