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Anschluß an einen bestehenden Betriebsrat

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Vader2002
Mai 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein großes Unternehmen mit etlichen Niederlassungen in Deutschland.Viele davon haben neinen eigenen BR. Es gibt auch einen GBR. In unserem konkreten Fall ist die Konstellation so: Wir sind eine Niederlassung mit einem Niederlassungsleiter, zu dieser Niederlassung gehört ein Außenlager (ca. 30km entfernt) mit ca. 45 Mitarbeitern. Der Niederlassungsleiter ist sowohl für die Niederlassung als auch für das Außenlager zuständig. In der Vergangenheit war es so, dass an beiden Standorten ein getrennter BR gewählt wurde. In der Niederlassung haben wir nun voir kurzem wieder gewählt. Im Außenlager gab/gibt es noch einen BR, der das ganze aber auslaufen läßt und keine Neuwahlen startet. Also Stand jetzt: Die Niederlassung hat einen BR (7er Gremium mit 5 Nachrückern), das Außenlager in 2 Wochen keinen mehr. Frage: Können die Mitarbeiter des Außenlagers "bestimmen" das der BR der Niederlassung auch für das Außenlager zuständig ist? Das Gremium müsste dann um 2 MA erhöht werden, was aber da genügen Nachrücker vorhanden sind kein Problem wäre. Gibt es diese Möglichkeit des Anschlusses, oder müsste dann neu gewählt werden? VG

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Community-Antworten (7)

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rtjum

03.05.2018 um 17:29 Uhr

neu wählen

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Pjöööng

03.05.2018 um 17:32 Uhr

Was soll hier "neu wählen" bringen?

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Vader2002

03.05.2018 um 17:42 Uhr

eben, neu wählen bringt nicht viel, da in dem Außenlager keiner im BR tätig sein will. Es geht darum, ob man dieses Außenlager einfach mit vertreten kann und dazu dann das jetzt bestehende Gremium um 2 Nachrücker erweitern kann, da dann die Gesamt MA Zahl die 200 überschreitet.

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Pjöööng

03.05.2018 um 17:48 Uhr

"Einfach mitvertreten" geht nicht!

"Einfach um 2 Nachrücker erweitern" geht schon gar nicht!

Die Arbeitnehmer in diesem Außenlager hätten rechtzeitig vor der Wahl entscheiden können, an der Wahl im HAUPTBETRIEB (das seid vermutlich nicht Ihr!) teilzunehmen, sihe § 4 BetrVG.

Das was Ihr wollt, hättet Ihr nur durch einen Tarifvertrag erreichen können, bzw. wenn bei Euch kein Tarifvertrag gilt durch Betriebsvereinbarung.

Jetzt bliebe noch die Einsetzung eines Wahlvorstendes durch den GBR.

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Vader2002

03.05.2018 um 18:12 Uhr

also wenn ich das richtig verstehe gibt es nur folgende Möglichkeiten:

  1. Der BR im Haupbetrieb löst sich auf (obwohl erst vor 2 Wochen gewählt) und startet eine Neuwahl mit Einbeziehung des Außenlagers
  2. Das Außenlager wählt selbstständig einen neuen eigenständigen BR, einen neuen Wahlvorstand vorausgesetzt.
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Pjöööng

03.05.2018 um 18:23 Uhr

Soisses.

Wobei Option 1 wohl kaum in Betracht kommen dürfte.

Insofern: Option 2 und in 3,5 Jahren sollte dieser BR das Thema "gemeinsame Wahl mit dem Hauptbetrieb" angehen. Oder, falls das Problem häufiger auftritt, dann solltet Ihr eine für Euch besser passende Struktur für die betriebsrätliche Vertretung im Unternehmen entwickeln und diese dann per TV festlegen.

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rtjum

03.05.2018 um 20:23 Uhr

sag ich doch neu wählem

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