Hallo,
wir sind ein großes Unternehmen mit etlichen Niederlassungen in Deutschland.Viele davon haben neinen eigenen BR. Es gibt auch einen GBR. In unserem konkreten Fall ist die Konstellation so: Wir sind eine Niederlassung mit einem Niederlassungsleiter, zu dieser Niederlassung gehört ein Außenlager (ca. 30km entfernt) mit ca. 45 Mitarbeitern. Der Niederlassungsleiter ist sowohl für die Niederlassung als auch für das Außenlager zuständig. In der Vergangenheit war es so, dass an beiden Standorten ein getrennter BR gewählt wurde. In der Niederlassung haben wir nun voir kurzem wieder gewählt. Im Außenlager gab/gibt es noch einen BR, der das ganze aber auslaufen läßt und keine Neuwahlen startet. Also Stand jetzt: Die Niederlassung hat einen BR (7er Gremium mit 5 Nachrückern), das Außenlager in 2 Wochen keinen mehr.
Frage: Können die Mitarbeiter des Außenlagers "bestimmen" das der BR der Niederlassung auch für das Außenlager zuständig ist? Das Gremium müsste dann um 2 MA erhöht werden, was aber da genügen Nachrücker vorhanden sind kein Problem wäre. Gibt es diese Möglichkeit des Anschlusses, oder müsste dann neu gewählt werden?
VG