Inventur am Samstag, benötigte Mitarbeiter bleibt deswegen am Freitag Nachtschicht Zuhause. ( Absprache mit dem Vorgesetzten ) Freitag Nachtschicht wird nicht vergütet, nur Samstag Inventur ( ca. 5 Std. )
Ist das Richtig, oder gibt es eine Rechtsprechung? Für Mitarbeiter ist das ein Nachteil.
Inventur fällt nicht vom Himmel. Darum ist auch für diesen Fall der BR in der Mitbestimmung. Der AN kann nicht mit dem Vorgesetzten Abweichungen von den vereinbarten Arbeitszeiten selbst regeln.
Und der BR wird Regelungen für Inventur natürlich erst zustimmen, wenn Nachteile für die AN nicht mehr bestehen. Sonst wird er darauf beharren, dass man Inventur auch Mo-Fr machen kann.