Hallo,
seit August haben wir einen neuen AG. Bei diesem sind wir 100%tige Tochter.
Dieser AG macht nun 1x pro Quartal eine Inventur. (auch in seinen anderen Werken)
Diese Inventur geht über zwei Tage, jeweils der vorletzte und letzte Tag des Quartals.
Leider liegen diese Tage nicht immer günstig. So will der AG unsere Kolleginnen und Kollegen in dieser Zeit an einem der beiden Tage in den "Zwangsurlaub" schicken. Lediglich ein paar Kolleginnen du Kollegen bleiben zum Zählen. Wir als BR wollen dies nicht tolerieren, das die Kolleginnen und Kollegen 4 Tage ihres Urlaubes für die Inventur verbraten. Nun darf der AG ja nur in Ausnahmefällen über den Urlaub der Belegschaft verfügen. Eine Inventur fällt da bestimmt nicht darunter. ODER?
Bitte wenn ihr Antwortet, gebt uns auch Argumente. (Gesetze oder Urteile)
Wir als BR wollen bei den ersten Gesprächen mit der GL die Mitbestimmung bei Änderungen der Arbeitszeit geltend machen.
Gibt es noch andere Möglichkeiten?
Nur einfach...."nein darf er nicht" hilft uns nicht wirklich weiter.
Danke im Voraus
PS: die BR der anderen Standorte scheinen dies zu tolerieren.