AG verfügt über Urlaub der Kolleginnen und Kollegen
Hallo, seit August haben wir einen neuen AG. Bei diesem sind wir 100%tige Tochter. Dieser AG macht nun 1x pro Quartal eine Inventur. (auch in seinen anderen Werken) Diese Inventur geht über zwei Tage, jeweils der vorletzte und letzte Tag des Quartals. Leider liegen diese Tage nicht immer günstig. So will der AG unsere Kolleginnen und Kollegen in dieser Zeit an einem der beiden Tage in den "Zwangsurlaub" schicken. Lediglich ein paar Kolleginnen du Kollegen bleiben zum Zählen. Wir als BR wollen dies nicht tolerieren, das die Kolleginnen und Kollegen 4 Tage ihres Urlaubes für die Inventur verbraten. Nun darf der AG ja nur in Ausnahmefällen über den Urlaub der Belegschaft verfügen. Eine Inventur fällt da bestimmt nicht darunter. ODER? Bitte wenn ihr Antwortet, gebt uns auch Argumente. (Gesetze oder Urteile) Wir als BR wollen bei den ersten Gesprächen mit der GL die Mitbestimmung bei Änderungen der Arbeitszeit geltend machen. Gibt es noch andere Möglichkeiten? Nur einfach...."nein darf er nicht" hilft uns nicht wirklich weiter. Danke im Voraus PS: die BR der anderen Standorte scheinen dies zu tolerieren.
Community-Antworten (6)
30.09.2014 um 10:30 Uhr
Siehe in die Komentierung zur Ordnung im Betrieb. Hier steht, dass der BR eine Mitbestimmung hat. Er muss prüfen, ob der Grund einen Betriebsurlaub begründet! Es gibt Gerichtsurteile, die aussagen, dass nichts dagegenspricht das der Arbeitgeber 2/3 des Urlaubs für den AN vorschreibt. Mehr ist sogar möglich!!! (Bitte mal das Langtexturteil durchlesen!!!)
Jedoch nur wenn ihr die Notwendigkeit des Betriebsurlaubs erkennen könnt kann der AG hier dieses veranlassen! Wie zum Beispiel Umbaumaßnahmen, Maschinenwartungen usw. solange sie nicht am Wochenende oder zwischendurch gemacht werden. Jedoch ist hier schon der Fehler. Eine Inventur muss nur einmal im Jahr und nicht im Quartal gemacht werden! Somit wäre hier nur einmal im Jahr es meine Meinung nach Zulässig Betriebsurlaub für die Inventur zu machen! Aber warum zählen nicht alle? Euer AG lähmt nur den Betriebsablauf!
PS: Es ist unter Umständen sogar möglich, den ganzen Urlaub vorzuschreiben. Ich kenne Arzthelferinnen, da ist jeder Urlaubstag verplant, weil der Arzt die Praxis dicht macht, wenn er möchte. Und er kommt sogar damit durch!!!
Sorry Link vergessen: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/wann-und-wie-ihr-arbeitgeber-betriebsurlaub-einfuehren-darf/
30.09.2014 um 10:53 Uhr
Hi,
Im Normalfall darf der AG 10 Urlaubstage als Betriebsurlaub festlegen, hier ist der BR aber voll in der MB!
Hier ein link wo du auch mal rein schauen kannst.
http://www.hilfreich.de/wie-viel-betriebsurlaub-ist-erlaubt-rechtlicher-hintergrund_9480
Gruß
30.09.2014 um 11:05 Uhr
Lexi
wow, was du da so draus machst (bzw. wie es sich liest) is schon nich schlecht. Wenn du schreibst: "Ich kenne Arzthelferinnen, da ist jeder Urlaubstag verplant, weil der Arzt die Praxis dicht macht, wenn er möchte. Und er kommt sogar damit durch!!!", dann hättest du ruhig auch schreiben können, warum der Doc damit durchkommt. Weniger als 10 AN und so....
Wo martinez seine 10 Tage her hat ist mir aber auch nicht so ganz klar.
Aufgrund meiner Faulheit per copy/ paste:
"Im Raum steht nach einem BAG-Urteil eine 3/5 Quote. Das Bundesarbeitsgericht beschäftigte sich mit der Betriebsurlaubsregelung bei einem Flugzeugbauer. Die vorher angerufene Einigungsstelle hatte 3/5 des (regulären) Jahresurlaubs für Betriebsferien und die restlichen 2/5 für individuellen Urlaub vorgesehen. Das BAG sah diese Aufteilung als „angemessen“ an, meinte aber gleichzeitig, dass „auch eine andere Regelung, eine weitergehende Härteklausel, Betriebsferien nur für die Dauer von zwei Wochen u.ä.“ möglich seien (Beschluss v. 28.7.1981, 1 ABR 79/79). Klar ist nach diesem Grundsatzurteil: Es darf immer nur ein Teil des Urlaubs vom Arbeitgeber verplant werden."
edit Eine Stückelung auf 4 x 2 Tage Urlaub per Anordnung dürfte aber eine unzulässige Stückelung sein
30.09.2014 um 11:41 Uhr
Es besteht gar kein Zweifel darüber, dass der AG so nicht handeln kann.
Natürlich seit Ihr voll in der Mitbestimmung, da hier ja Urlaubsgrundsätze angewendet werden sollen. Besteht der AG auf seine Regelung und will sie ohne Zustimmung des BR durchführen, müsst Ihr - wohl oder übel - vom § 23 Abs. 3 BetrVG gebrauch machen. Also fordert ihn auf, es zu unterlassen Urlaubsregeln ohne Zustimmung es BR anzuwenden.
Verhandelt Ihr über Urlaubsgrundsätze und kommt über Regelungsinhalte nicht zur Einigung, könnt Ihr die Einigungsstelle anrufen.
Ich würde hier auch nicht mit Paragraphen und Urteilen um mich werfen, sondern mit praktischen Vorschlägen. Mit einer entschlossenen Haltung in der Sachfrage kommt Ihr hier am weitesten. Diskutieren solltet Ihr auch über das Inventurkonzept und wie man es gut oder anders umsetzen kann, ohne dass der Betrieb ins Stocken gerät.
30.09.2014 um 13:25 Uhr
Wer entscheidet denn, wer zählt und wer in den Urlaub muss?
LG Guido
30.09.2014 um 14:06 Uhr
Neben den anderen, ist Guidow´s Antwort ne gaaaanz wichtige.
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