Erstellt am 30.09.2014 um 08:30 Uhr von Lexipedia
Siehe in die Komentierung zur Ordnung im Betrieb. Hier steht, dass der BR eine Mitbestimmung hat. Er muss prüfen, ob der Grund einen Betriebsurlaub begründet! Es gibt Gerichtsurteile, die aussagen, dass nichts dagegenspricht das der Arbeitgeber 2/3 des Urlaubs für den AN vorschreibt. Mehr ist sogar möglich!!! (Bitte mal das Langtexturteil durchlesen!!!)
Jedoch nur wenn ihr die Notwendigkeit des Betriebsurlaubs erkennen könnt kann der AG hier dieses veranlassen! Wie zum Beispiel Umbaumaßnahmen, Maschinenwartungen usw. solange sie nicht am Wochenende oder zwischendurch gemacht werden.
Jedoch ist hier schon der Fehler. Eine Inventur muss nur einmal im Jahr und nicht im Quartal gemacht werden! Somit wäre hier nur einmal im Jahr es meine Meinung nach Zulässig Betriebsurlaub für die Inventur zu machen! Aber warum zählen nicht alle? Euer AG lähmt nur den Betriebsablauf!
PS: Es ist unter Umständen sogar möglich, den ganzen Urlaub vorzuschreiben. Ich kenne Arzthelferinnen, da ist jeder Urlaubstag verplant, weil der Arzt die Praxis dicht macht, wenn er möchte. Und er kommt sogar damit durch!!!
Sorry Link vergessen:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/wann-und-wie-ihr-arbeitgeber-betriebsurlaub-einfuehren-darf/
Erstellt am 30.09.2014 um 08:53 Uhr von martinez
Hi,
Im Normalfall darf der AG 10 Urlaubstage als Betriebsurlaub festlegen, hier ist der BR aber voll in der MB!
Hier ein link wo du auch mal rein schauen kannst.
http://www.hilfreich.de/wie-viel-betriebsurlaub-ist-erlaubt-rechtlicher-hintergrund_9480
Gruß
Erstellt am 30.09.2014 um 09:05 Uhr von Kulum
Lexi
wow, was du da so draus machst (bzw. wie es sich liest) is schon nich schlecht. Wenn du schreibst: "Ich kenne Arzthelferinnen, da ist jeder Urlaubstag verplant, weil der Arzt die Praxis dicht macht, wenn er möchte. Und er kommt sogar damit durch!!!", dann hättest du ruhig auch schreiben können, warum der Doc damit durchkommt. Weniger als 10 AN und so....
Wo martinez seine 10 Tage her hat ist mir aber auch nicht so ganz klar.
Aufgrund meiner Faulheit per copy/ paste:
"Im Raum steht nach einem BAG-Urteil eine 3/5 Quote. Das Bundesarbeitsgericht beschäftigte sich mit der Betriebsurlaubsregelung bei einem Flugzeugbauer. Die vorher angerufene Einigungsstelle hatte 3/5 des (regulären) Jahresurlaubs für Betriebsferien und die restlichen 2/5 für individuellen Urlaub vorgesehen.
Das BAG sah diese Aufteilung als „angemessen“ an, meinte aber gleichzeitig, dass „auch eine andere Regelung, eine weitergehende Härteklausel, Betriebsferien nur für die Dauer von zwei Wochen u.ä.“ möglich seien (Beschluss v. 28.7.1981, 1 ABR 79/79).
Klar ist nach diesem Grundsatzurteil: Es darf immer nur ein Teil des Urlaubs vom Arbeitgeber verplant werden."
Quelle:
http://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/betriebsferien-und-urlaubsgewaehrung-praxisprobleme-und-sonderfae_218_78318.html
edit
Eine Stückelung auf 4 x 2 Tage Urlaub per Anordnung dürfte aber eine unzulässige Stückelung sein
Erstellt am 30.09.2014 um 09:41 Uhr von gironimo
Es besteht gar kein Zweifel darüber, dass der AG so nicht handeln kann.
Natürlich seit Ihr voll in der Mitbestimmung, da hier ja Urlaubsgrundsätze angewendet werden sollen. Besteht der AG auf seine Regelung und will sie ohne Zustimmung des BR durchführen, müsst Ihr - wohl oder übel - vom § 23 Abs. 3 BetrVG gebrauch machen. Also fordert ihn auf, es zu unterlassen Urlaubsregeln ohne Zustimmung es BR anzuwenden.
Verhandelt Ihr über Urlaubsgrundsätze und kommt über Regelungsinhalte nicht zur Einigung, könnt Ihr die Einigungsstelle anrufen.
Ich würde hier auch nicht mit Paragraphen und Urteilen um mich werfen, sondern mit praktischen Vorschlägen. Mit einer entschlossenen Haltung in der Sachfrage kommt Ihr hier am weitesten. Diskutieren solltet Ihr auch über das Inventurkonzept und wie man es gut oder anders umsetzen kann, ohne dass der Betrieb ins Stocken gerät.
Erstellt am 30.09.2014 um 11:25 Uhr von GuidoW
Wer entscheidet denn, wer zählt und wer in den Urlaub muss?
LG Guido
Erstellt am 30.09.2014 um 12:06 Uhr von Snooker
Neben den anderen, ist Guidow´s Antwort ne gaaaanz wichtige.