Erstellt am 08.03.2016 um 16:02 Uhr von celestro
Ein "müssen" gibt es hier nicht. Ihr könnt Euch so verhalten, wie Ihr das für richtig erachtet. Wenn Ihr zunächst das Gespräch mit dem Kollegen suchen wollt, macht es. Ich würde es tun ...
Erstellt am 08.03.2016 um 16:57 Uhr von gironimo
Ich würde auch sagen: Erst einmal mit dem Kollegen sprechen. Vor weiteren Aktivitäten solltet Ihr - angesichts der kurzen Amtszeit - erst einmal Schulungen besuchen.
Erstellt am 09.03.2016 um 07:04 Uhr von ickederdicke
Was ist denn die aktuelle Reaktion sobald dieser MA alkoholisiert am AP aufläuft ?
Wird er umgehend nach Hause geschickt (ggf. per Taxi wg. selber fahren geht nicht )um sich und die Koll. zu schützen ?
Legt ihm eine zeitnahe Suchtberatung nahe ( Betr.Arzt vorhanden ? Dann könnte dieser auch beraten).
Da der MA schon eine Abmahnung erhielt und nicht zeigt, das er sein verhalten ändern will, da steht jemand kurz vor der Kündigung. Dies muss er realisieren, sonst hat er die schlechtesten Karten .
Erstellt am 09.03.2016 um 07:49 Uhr von Mattes
Nicht zu vergessen Alkoholismus ist eine sehr schwere Erkrankung.
Oftmals erkennen Betroffene gar nicht das sie krank sind.
Das ist ein Thema das viel Fingerspitzengefühl gegenüber Erkrankten und Arbeitgeber erfordert. Bevor ihr da ohne Hintergrundwissen aktiv werdet gebe ich gironimo recht.
Ansonsten wenn vorhanden kann euch der Betriebsarzt (siehe ickederdicke) weiterhelfen.
Erstellt am 09.03.2016 um 11:05 Uhr von Tulpe
seid ihr die Polizei?? Der nächste Kollege kommt und sagt xy ist Drogensüchtig. Was kann der BR tun? Nichts.
Kennt Ihr Persönlich diesen Mitarbeiter? Ist er Euch auch Aufgefallen? Dann sucht das Gespräch. Ansonsten würde ich mich Beschweren.
Ein sehr heißes Eisen das Ihr habt ohne Beweise. Macht erst die Schulung, sprecht dieses Thema ohne Namen an und dann Reagiert.
Gruß
Erstellt am 09.03.2016 um 11:23 Uhr von Niemand
Hallo,
wie schon von Mattes geschrieben ist Alkoholismus eine Krankheit.
Für das Vorgehen sollte man sich unbedingt an den Stufenplan der DHS halten.
http://www.sucht-am-arbeitsplatz.de/themen/intervention/der-stufenplan.html
Auch bei der möglichen Erstellung einer BV solltet ihr euch an diese Vorgaben halten.