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Chef holt bekanntlich, durch Geburtstagsfeier, Alkoholisierten MA zum Dienst.

F
Fischy
Nov 2022 bearbeitet

Unser Chef weist MA gegen 23 Uhr an um 07.30 Uhr am nächsten Morgen zum Dienst zu kommen. Dieser hat einen Freien Tag und begand sich zu diesem Zeitpunkt auf einer Geburtstagsfeier. Der MA verneinte dies, da er bereits gut Alkoholisiert war. Selbst wenn er nicht mehr getrunken hätte, wäre er nicht nüchtern zu Dienst gekommen. Daraufhin hat der Chef den MA durch einen anderen MA morgens von zu Hause abholen lassen. Zu diesem Zeitpunkt war der MA noch stark Alkoholisiert. Im Betrieb angekommen wurde der Vorgesetzte durch den MA über seinen Zustand informiert und dieser zog sich zurück um seinen Rausch auszuschlafen. Die Restlichen Kollegen sind jetzt verunsichert was dem Chef noch so alles einfällt.

Wir als BR wollen den und die Restlichen Kollegen schützen und in voller Härte darauf reagieren.

Was ist die beste Verfahrensweise um dieses Verhalten des Chef's zu unterbinden?

Vielen Dank im voraus.

29903

Community-Antworten (3)

D
DummerHund

29.11.2022 um 20:49 Uhr

MA aufklären und den AG an seine Fürsorgepflicht erinnern. MA könnte den AG wegen Nötigung anzeigen.

https://www.haufe.de/arbeitsschutz/sicherheit/alkohol-am-arbeitsplatz-fuersorgepflicht-des-arbeitgebers_96_565546.html

C
celestro

29.11.2022 um 22:18 Uhr

"Unser Chef weist MA gegen 23 Uhr an um 07.30 Uhr am nächsten Morgen zum Dienst zu kommen. Dieser hat einen Freien Tag"

Der AN hatte frei und hätte der Aufforderung nicht Folge leisten müssen. Auch deshalb nicht, weil die Vorlaufsfrist zu kurz wäre (wenn der AG sein Direktionsrecht durch den Arbeitsplan mit frei für den AN nicht längst verbraucht hätte).

R
Relfe

30.11.2022 um 09:45 Uhr

"Wir als BR wollen den und die Restlichen Kollegen schützen und in voller Härte darauf reagieren. " in voller Härte --> wäre dann mit den AG sprechen

Ich glaube ihr verkennt eure Aufgabe, ihr seid keine "Richter und Henker" und dafür zuständig den AG zu "sanktionieren" oder "bestrafen" Wenn der AG sich so verhält, dann muss der MA das indiviuell über einen Rechtsanwalt oder die Staatsanwaltschaft klären.

Ihr könnt dem AG nur in Form von "Missachtung des MBR" auf seine Pflichten hinweisen, er hat nämlich den Dienstplan einseitig geändert. Desweiteren könnt ihr die BG informieren und das Gewerbeaufsichtsamt, dass der AG wissentlich alkoholisierte MA zur Arbeit "zwingt"

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