Erstellt am 09.11.2006 um 13:27 Uhr von Rollie
Wenn er damit ein wirkliches Problem hat, wird er es nicht alleine lösen können. Ihr helft ihm nicht damit, immer darüber hinweg zu sehen.
Der BR könnte gemeinsam mit dem AG versuchen, eine Lösung z.B. eine Entziehungskur zu finden , und dem AN ganz klar sagen, das er mit seinem Verhalten seinen Arbeitsplatz riskiert.
Erstellt am 09.11.2006 um 14:01 Uhr von tamirasun
Schliesse mich Rollie an...
Er wird immer und immer wieder sagen, er hätte damit kein Problem.
Ich war auf einem Seminar, dort war ein trockener Alkoholiker auch Teamer. Er hat mit uns in einem Rollenspiel dargestellt, wie sich ein Alkoholiker windet und sich froh redet.
Es ist also tatsächlich eine sehr schwierige Situation.
Ihr solltet erst das Gespräch mit ihm selbst suchen. Er wird nicht unbedingt darauf eingehen. Aber es sollte eine Art Wach rütteln statt finden. Es ist tatsächlich so, daß er seinen Arbeitsplatz riskiert.
Danach könnte man ein Gespräch mit dem Betriebsarzt empfehlen.
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und muß ihm eine Kur etc anbieten.
Sollte dies nichts bringen, kann er dies zu einer Verhaltensbedingten Kündigung nutzen.
Ich wünsche Euch wirklich viel Glück!!!
Es kann natürlich auch passieren, daß er es tatsächlich einige Wochen oder sogar Monate einstellt, aber dann wieder anfängt!! Begleitet ihn also irgendwie...
Erstellt am 09.11.2006 um 17:17 Uhr von harald
es gibt sowas wie coalkoholismus.
anders an die sache herangegangen. was macht mann wenn ein kollege starke schmerzen im unterbauch hat? man schickt ihn zum arzt. Da alkoholismuss eine krankheit ist sollte niemand damit herumdocktern und die sache den fachleuten überlassen.
hilfreich währe eine bv die sicherstellt daß der kollege nach einer kuhr wieder eingestellt wird falls er entlassen wird. nicht wegen der trinkerei anmachen sondern wegen zu spätkommen und anderem fehlverhalten. Das kann abgemahnt werden. Alkoholiker brauchen leidensdruck um ihre situation zu ändern
Erstellt am 09.11.2006 um 19:07 Uhr von Kölner
@harald
Es wimmelt in Deinem Beitrag mal wieder von Platitüden!
Gruselig...
...achja - bevor Du damit anfängst - ich weiss wovon ich rede!
Erstellt am 09.11.2006 um 20:52 Uhr von ferdi
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und muß ihm eine Kur etc anbieten.
Der AG kann und sollte eine stationäre Behandlung fordern.
Zitat tamirasun:
Es kann natürlich auch passieren, daß er es tatsächlich einige Wochen oder sogar Monate einstellt, aber dann wieder anfängt!! Begleitet ihn also irgendwie...
Das wichtigste ist das Ihr ihn überzeugt das er krank ist, das er zu seinem Problem steht. Sonst ist alles vergebene Liebsmüh.
@ Kölner,
mit den Satz hat Harald recht: Alkoholiker brauchen leidensdruck um ihre situation zu ändern
Bei meiner Kollegin war leider die Kündigung nicht "Leidensdruck" genug um sich zu der Krankheit "coalkoholismus" zu bekennen.
Ich habe diese Kolleginn vor ihren Problem kennen gelernt und bewundert, sie war mir Vorbild, auch privat. Dann haben wir uns auch den Augen verloren.
10 Jahre später waren wir wieder Arbeitskolleginnen. Ich war geschockt.
Zitat Kölner:
ich weiss wovon ich rede!
So hart es auch klingt, ich kann erst helfen wenn der/ die Betroffene sich zu seiner Krankheit bekennt.
ferdi